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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachranggrundsatz“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2010
- S 1 SO 2924/10 ER -

Keine Sozialhilfe bei möglichem - auch vorzeitigem - Rentenbezug

Wer sich selbst helfen kann, hat keinen Anspruch

Die Gewährung von Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Dritten bzw. Vierten Kapitel SGB XII steht unter dem allgemeinen Vorbehalt der Hilfebedürftigkeit des Hilfesuchenden und der fehlenden Möglichkeit, sich selbst zu helfen (sog. Nachranggrundsatz).

Die Sozialhilfe ist eine subsidiäre Hilfe. Wer sich selbst helfen kann oder Hilfe von anderen erhält, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Deshalb erhält nur derjenige steuerfinanzierende Sozialhilfeleistungen, der sich vergeblich um die Eigensicherung bemüht hat. Sie selbst helfen im Sinne des SGB XII bedeutet, dass der geltend gemachte Bedarf ohne die Leistungen der Sozialhilfe rechtzeitig gedeckt werden kann. Es bedeutet weiter, dass dies in zumutbarer Weise geschieht. Die hilfesuchende Person darf deshalb nicht etwa darauf verwiesen werden, sich auf nicht menschenwürdige Weise notwendige Mittel zu verschaffen. Zur Selbsthilfe ist der Hilfesuchende... Lesen Sie mehr