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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 20.06.2017
- S 23 AS 1850/14 -
Rückwirkende Gewährung von Kosten der Unterkunft ausgeschlossen
Rücknahme und Nachzahlung von Sozialleistungen ist längstens für einen Zeitraum bis zu einem Jahr möglich
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass eine Rücknahme und Nachzahlung von Sozialleistungen längstens für einen Zeitraum bis zu vier bzw. im Grundsicherungsrecht bis zu einem Jahr vor der Rücknahme möglich ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte die Überprüfung eines bestandskräftigen Bescheides aus dem Jahr 2008, mit dem Ziel für Januar 2009 höhere
Bei Anspruch auf Nachzahlung von Sozialleistungen sind Fristen zu beachten
Das Sozialgericht Detmold folgte dieser Ansicht. Eine Rücknahme und
Rückwirkende Gewährung höherer existenzsichernder Leistungen verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten
Das Gericht hatte auch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser zeitlichen Einschränkung. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verlange die Gewährung von Leistungen, die zur gegenwärtigen Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich seien. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2018
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online
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Dokument-Nr. 25650
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