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Oberverwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 20.04.2021
- 1 KM 222/21 OVG -
Erfolgloser Rechtsschutzantrag gegen Corona-Testpflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen
OVG Greifswald lehnt vorläufigen Rechtsschutzantrag wegen mangelnder Betroffenheit ab
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat einen vorläufigen Rechtsschutzantrag eines Pflegedienstes und dessen Geschäftsführerin gegen die in der Corona-Landesverordnung M-V geregelte Testpflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen abgelehnt.
Mit ihrem vorläufigen Rechtsschutzantrag haben sich die Antragstellerinnen gegen die in der Corona-Landesverordnung M-V geregelten Pflicht gewandt, für
Antragstellerinnen fehlt erforderliche Antragsbefugnis
Das Gericht hat in seinem Beschluss ausgeführt, dass den Antragstellerinnen die für ein Normenkontrollverfahren erforderliche Antragsbefugnis fehle. Die angegriffene Regelung in der Corona-Landesverordnung M-V greife ihrem Zweck nach nicht unmittelbar in die Rechte der Antragstellerinnen ein, sondern die dort enthaltene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Greifswald, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30156
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