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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.06.2021
- 3 MB 6/21 -
Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos
Antragsteller nicht klagebefugt
Das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss bestätigt, dass das schleswig-holsteinische Kommunalrecht nach durchgeführtem Bürgerentscheid keinen Eilrechtsschutz sondern nur die Klagemöglichkeit vorsieht.
Hintergrund des Verfahrens sind vier Bürgerentscheide, die in der Gemeinde Strande am 27. September 2020 zur Abstimmung standen. Die Antragsteller im jetzt entschiedenen Beschwerdeverfahren - zwei Strander Bürger - vertraten die
OVG: Kommunalrecht sieht nur Klagemöglichkeit vor
Das Oberverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen und klargestellt, dass es bei der Überprüfung der Abstimmung nach einem
Keine mögliche Verletzung in subjektiven eigenen Rechten
Einstweiliger
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30375
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