wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 7. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.06.2021
3 MB 6/21 -

Eilrechts­schutz­begehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos

Antragsteller nicht klagebefugt

Das Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gerichts hat mit Beschluss bestätigt, dass das schleswig-holsteinische Kommunalrecht nach durchgeführtem Bürgerentscheid keinen Eilrechtsschutz sondern nur die Klagemöglichkeit vorsieht.

Hintergrund des Verfahrens sind vier Bürgerentscheide, die in der Gemeinde Strande am 27. September 2020 zur Abstimmung standen. Die Antragsteller im jetzt entschiedenen Beschwerdeverfahren - zwei Strander Bürger - vertraten die Bürgerbegehren "Ankerplatz bleibt Grünfläche/Park" (betrifft Bürgerentscheid 1) und zur "Errichtung eines multifunktionalen Gemeinschaftshauses auf dem Grundstück Auwiese" (betrifft Bürgerentscheid 3). Die Gemeinde Strande hatte die gegenläufigen Bürgerentscheide 2 ("Ankerplatz wird mit Bürgerhaus für Touristik, Kunst und Ehrenamt bebaut") und 4 ("Schaffung von barrierefreiem und seniorengerechtem Mietwohnraum auf dem Grundstück Auwiese") zur Abstimmung gestellt und für diese eine Mehrheit erzielt. Mit einer beim Verwaltungsgericht anhängigen Klage (Az. 6 A 358/20) begehren die Antragsteller die Feststellung der Ungültigkeit der Abstimmung über die Bürgerentscheide. Im einstweiligen Rechtsschutz wollten sie erreichen, der Gemeinde Strande aufzuerlegen, die Bürgerentscheide 2 und 4 vorläufig nicht zu vollziehen, bis über die Klage rechtskräftig entschieden ist.

OVG: Kommunalrecht sieht nur Klagemöglichkeit vor

Das Oberverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen und klargestellt, dass es bei der Überprüfung der Abstimmung nach einem Bürgerentscheid allein um eine objektive Rechtsprüfung und nicht um die Gewährung subjektiven Rechtsschutzes geht, weshalb die Antragsteller nicht antragsbefugt seien. Es gelten die Regeln des Wahlprüfungsverfahrens nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz sowie der Gemeinde- und Kreiswahlordnung entsprechend. Diese sähen ein Klageverfahren, nicht jedoch einstweiligen Rechtsschutz vor.

Keine mögliche Verletzung in subjektiven eigenen Rechten

Einstweiliger Rechtsschutz nach der Verwaltungsgerichtsordnung setze wiederum eine mögliche Verletzung in subjektiven eigenen Rechten voraus, die hier nicht in Betracht käme. Denn ebenso wie Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern kein Recht auf ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zum Erlass gemeindlicher Entscheidungen zustehe, hätten die an einem Bürgerbegehren / einem Bürgerentscheid teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger kein subjektives Recht auf ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerentscheids. Die gerichtliche Überprüfung sei vielmehr dem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren vorbehalten, das eine spezielle und abschließende Rechtsschutzmöglichkeit darstelle.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Kommunalrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bürgerbegehren | Bürgerentscheid | Klagebefugnis | Rechtsschutz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30375 Dokument-Nr. 30375

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30375

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 12.06.2021

Am Strande oder im Sande?

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH