wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.07.2017
7 B 11276/17.OVG -

Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung für beruflich bereits qualifizierten Ausländer

Aufnahme einer Berufsausbildung trotz bereits entsprechend erworbener Berufsqualifikation stellt sich als rechts­missbräuchlich dar

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Ausländer keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung wegen Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung (sogenannte Ausbildungsduldung) hat, wenn er durch seine langjährige, einschlägige Berufserfahrung bereits eine entsprechende Berufsqualifikation erworben hat.

Der – nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens ausreisepflichtige – armenische Antragsteller des zugrunde liegenden Rechtstreits beantragte im Februar 2017 die Erteilung einer Ausbildungsduldung. Er strebt die Ausbildung zum Glaser mit dem Schwerpunkt Fensterbau an. In Armenien war er rund 14 Jahre als Fensterbauer tätig, zuletzt als Selbständiger mit eigenem Betrieb. Nachdem die Ausländerbehörde der Stadt Landau aufenthaltsbeendende Maßnahmen einleitete, beantragte er beim Verwaltungsgericht, die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihn sowie seine Frau und Kinder vorläufig zu dulden. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab. Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht zurück.

Gesetzgeber sieht keine Duldung für bereits berufsqualifizierte Ausländer vor

Der Antragsteller habe keinen Anspruch auf Erteilung einer sogenannten Ausbildungsduldung. Nach der seit August 2016 geltenden Fassung des Ausländergesetzes sei eine Duldung wegen dringender persönlicher Gründe zu erteilen, wenn ein Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland aufnehme oder aufgenommen habe und kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliege. Letzteres sei hier nicht der Fall. Der Antragsteller habe auch formal eine qualifizierte Berufsausbildung aufgenommen. Die Aufnahme der Berufsausbildung durch den Antragsteller stelle sich aber angesichts dessen, dass er eine entsprechende Berufsqualifikation bereits durch seine langjährige, einschlägige Berufserfahrung erworben habe, als rechtsmissbräuchlich dar. Der Zweck der gesetzlichen Regelung der Ausbildungsduldung werde dadurch umgangen, dass inhaltlich keine Ausbildung erfolge, sondern einem bereits berufsqualifizierten Ausländer durch eine – inhaltlich nicht erforderliche – Ausbildung zunächst ein Duldungsanspruch und sodann die erleichterte Aussicht auf einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung verschafft würden. Der Gesetzgeber habe keine Duldung für bereits berufsqualifizierte Ausländer vorgesehen, um damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sondern habe insoweit an den sonst geltenden Bestimmungen zur Arbeitsimmigration festgehalten und lediglich die qualifizierte Berufsausbildung privilegiert. Es bestehe im Gegenteil ein öffentliches Interesse, ein nur formales Ausbildungsverhältnis für bereits einschlägig berufsqualifizierte Ausländer, die – gegebenenfalls nach kurzer Einarbeitung – wie eine ausgebildete Kraft eingesetzt werden könnten, nicht an der Privilegierung der Ausbildungsduldung teilhaben zu lassen. Andernfalls würde ein Fehlanreiz geschaffen, unter den Bedingungen eines Ausbildungsverhältnisses einschlägig ausgebildete Fachkräfte zu beschäftigen, die dies aufgrund der Aussicht auf eine Duldung und die Möglichkeit, sodann einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung zu erhalten, trotz ihrer bereits vorhandenen Berufsqualifikationen akzeptierten. Mithin fehle es in Bezug auf den Antragsteller trotz dessen formal aufgenommener qualifizierter Berufsausbildung an dringenden persönlichen Gründen als Grundlage für einen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausbildung | Ausländer | Berufsausbildung | Duldung | Duldungsanspruch | Duldungspflicht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24684 Dokument-Nr. 24684

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24684

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung