wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.07.2007
8 A 3113/06, 8 A 3518/06 -

Lärmschutz an der B 1 in Dortmund muss verbessert werden

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen hat den Antrag des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund (Beklagter) auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgelehnt, mit dem der Beklagte zur Neubescheidung eines Antrags von drei Anwohnerinnen (Klägerinnen) auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Lärmschutz an der B 1 in Dortmund verpflichtet worden war.

Die Wohnungen der Klägerinnen liegen in Dortmund-Gartenstadt in unmittelbarer Nähe zur B 1, einer der wichtigsten Ost-West-Verbindungen im Ruhrgebiet mit Bedeutung für den Fernlastverkehr. Zur Nachtzeit befahren durchschnittlich mehr als 2000 Lkw die B 1 und tragen zur Überschreitung der maßgeblichen Grenzwerte für die Lärmbelastung der Anwohner bei. Die für die Wohnungen der Klägerinnen ermittelten Lärmpegel betragen bis zu 77,4 dB(A) tags und 70,9 dB(A) nachts. Im Jahr 2000 hatten die Klägerinnen beantragt, die B 1 für den überregionalen Schwerlastverkehr in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr zu sperren und die zulässige Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Beklagte hatte diese Anträge zunächst nicht beschieden. Erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Juni 2006 hatte der Beklagte einen Bescheid vorgelegt, durch den er den Antrag ablehnte. Zur Begründung führte der Beklagte an, dass ein Nachtfahrverbot für Lkw nur zu kaum wahrnehmbaren Verbesserungen der Lärmbelastung führen werde, die Klägerinnen als Anwohnerinnen einer Bundesfernstraße die Belastungen mit Blick auf die Verkehrsbedeutung der B 1 hinnehmen müssten und Ausweichstrecken für den Fernverkehr nicht zur Verfügung stünden. Das Verwaltungsgericht hatte der dagegen erhobenen Klage teilweise stattgegeben und den Beklagten verpflichtet, eine neue Entscheidung über den Antrag der Klägerinnen auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu treffen. Zur Begründung hatte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, der Beklagte habe den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Wahrnehmbarkeit von Lärmminderungen unberücksichtigt gelassen und die Möglichkeit, das Stadtgebiet von Dortmund auf Ausweichstrecken zu umgehen, nicht ausreichend in Erwägung gezogen.

Dieser Argumentation hat sich das Oberverwaltungsgericht angeschlossen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.07.2007

Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Lärm | Krach | Lärmbelästigung | Geräuschbelästigung | Lärmschutz | Lärmisolierung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4594 Dokument-Nr. 4594

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4594

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?