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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.10.2021
- 6 B 1346/21 -
Frauenverachtender Post auf Instagram kann Verbot der Führung von Dienstgeschäften für Kommissaranwärter nach sich ziehen
Massive Zweifel an charakterlicher Eignung für Polizeiberuf
Ein frauenverachtender Post auf Instagram kann für einen Kommissaranwärter das Verbot zur Führung von Dienstgeschäften gemäß § 39 BeamtStG nach sich ziehen. Denn in einem solchen Fall besten massive Zweifel an der charakterlichen Eignung des Anwärters für den Polizeiberuf. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde in Nordrhein-Westfalen einem
Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung wegen frauenverachtenden Post
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Durch den frauenverachtenden Post bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31114
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