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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.11.2011
- 20 A 1181/10 -
OVG Nordrhein-Westfalen: Chemieunternehmen nach Brand für Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser verantwortlich
Unternehmen ist im abfallrechtlichen Sinne als Erzeuger des kontaminierten Löschwassers anzusehen
Ein Chemieunternehmen ist nach einem Brand auf dem Firmengelände im abfallrechtlichen Sinne als Erzeuger des kontaminierten Löschwassers anzusehen und deshalb zu dessen Entsorgung verpflichtet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Im zugrunde liegenden Fall war auf dem Gelände eines Unternehmens, das sich mit der Behandlung von Lösungsmitteln befasste, und auf dem benachbarten Grundstück eines Galvanik-Betriebes ein mehrere Tage andauernder Brand ausgebrochen. Die von anderen Wehren unterstützte
Anfall des Löschwassers als Abfall ist Unternehmen zuzurechnen
Die gegen die Ordnungsverfügung gerichtete Klage des Unternehmens blieb beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – anders als bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 31. August 2009 – ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht aus, dass das Unternehmen im abfallrechtlichen Sinne als Erzeuger des kontaminierten Löschwassers anzusehen und deshalb zu dessen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 12543
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