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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.11.2019
- 14 A 2071/16 -
ADHS-Erkrankung im Erwachsenenalter berechtigt nicht zum Prüfungsrücktritt
Krankheit ist als Dauerleiden anzusehen und stellt somit keine zum Prüfungsrücktritt berechtigende Erkrankung dar
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine ADHS-Erkrankung (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) im Erwachsenenalter prüfungsrechtlich ein Dauerleiden ist und deshalb nicht zum Rücktritt von Prüfungen berechtigt.
Im zugrunde liegenden Verfahren war
ADHS im Erwachsenenalter ist als Dauerleiden anzusehen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen kam nach Einholung medizinischer Sachverständigengutachten zu dem Schluss, dass
ADHS nach gegenwärtigem Forschungsstand nicht heilbar
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online (pm/kg)
- Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil
[Aktenzeichen: 9 K 2666/15]
- Dauererkrankung kein Grund für Prüfungsrücktritt
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.06.2019
[Aktenzeichen: 4 K 84/19.KO]) - Rücktritt von der Prüfung wegen Krankheit muss unverzüglich beim Prüfungsamt geltend gemacht werden
(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 05.12.2017
[Aktenzeichen: 3 K 27/17.MZ])
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Dokument-Nr. 28138
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