Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.06.2021
- 12 B 910/21 -
Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach Einstellung wegen Kindesmissbrauchs vorbestraften Ehemann rechtmäßig
Tagesmutter besitzt nicht mehr die erforderliche Eignung für die Kindertagespflege
Eine Tagesmutter besitzt nicht mehr die erforderliche Eignung für die Kindertagespflege, wenn sie ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Ehemann unter anderem mit Hausmeistertätigkeiten in den Betrieb einer Großtagespflegestelle einbindet. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin betrieb mit einer weiteren Tagespflegeperson eine Großtages-pflege in Siegburg. Bei einem unangemeldeten Hausbesuch durch Mitarbeiter des Jugendamtes befand sich der Ehemann der Antragstellerin in den Räumlichkeiten der Großtagespflege. Außerdem überließ die Antragstellerin ihm vorübergehend die Aufsicht über zwei Tageskinder. Von Eltern der betreuten Kinder gab es ebenfalls Meldungen, dass sich der Ehemann der Antragstellerin wiederholt während der Betreuungszeiten in der Großtagespflege aufgehalten habe. Der Ehemann der Antragstellerin war unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in den Jahren 1997 bis 2005 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Ein nach Verbüßung der Haft ausgesprochenes Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen war im Jahr 2017 ausgelaufen.
Eilantrag gegen Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis
Nachdem die Stadt Köln die Tagespflegeerlaubnis der Antragstellerin aufgehoben hatte, wandte diese sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln. Sie machte geltend, ihr Ehemann habe sich lediglich zu Hausmeistertätigkeiten in der Großtagespflege aufgehalten. Dabei sei eine Überschneidung mit den Betreuungszeiten der Kinder nicht immer vermeidbar gewesen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag ab. Die dagegen eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg.
OVG sieht drohende Kindeswohlgefährdung
Nach Auffassung des OVG verlangt die für die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30445
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30445
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.