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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.03.2021
- 12 B 62/21 -
Eilantrag gegen Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege erfolglos
Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gerechtfertigt
Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag einer Essenerin abgelehnt, die sich gegen die Aufhebung der ihr im Januar 2018 erteilten Erlaubnis zur Kindertagespflege gewandt hatte.
Der Aufhebung vorausgegangen war die Meldung der Eltern eines von der Tagespflegeperson betreuten Kleinkindes, wonach dieses berichtet habe, während der Betreuungszeit, zu der keine weiteren Kinder oder sonstigen Personen anwesend waren, von der Tagespflegeperson auf den Hinterkopf und das Gesäß geschlagen worden zu sein. Die Eltern des Kindes hatten zuvor bereits Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Das Ermittlungsverfahren ist bisher nicht abgeschlossen. Die Antragstellerin bestreitet die Vorwürfe. Der daraufhin beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellte Eilantrag blieb erfolglos.
Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis nicht offensichtlich rechtswidrig
Das OVG hat zur Begründung ausgeführt, dass die Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis nicht offensichtlich rechtswidrig sei und die Folgenabwägung zum Nachteil der Antragstellerin ausfalle. Zwar sei es nicht bei jeglichem Verdacht auf eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30030
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