Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.07.2021
- 5 ME 81/21 -
Entlassung aus der Bundeswehr wegen tätlichen Angriffs auf Ehefrau und deren Schwester
Ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung und Ansehen durch Straftat von erheblichem Gewicht
Kommt es durch einen Soldaten auf Zeit zu einem tätlichen Angriff und Beleidigungen der Ehefrau und deren Schwester, so rechtfertigt dies die Entlassung des Soldaten aus der Bundeswehr gemäß § 55 Abs. 5 SG. Denn darin liegt eine Straftat von erheblichem Gewicht, welche die militärische Ordnung und das Ansehen ernstlich gefährdet. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Soldat auf Zeit im Rang eines Feldwebels wurde im Februar 2021 mit sofortiger Wirkung aus der Bundeswehr entlassen. Hintergrund dessen war ein
Kein Eilrechtsschutz gegen Entlassung aus der Bundeswehr
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten der Behörde. Die
Ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung und Ansehen durch tätlichen Angriff und Beleidigung
Wer durch seine Unfähigkeit oder Unwilligkeit, die Grenzen der rechtmäßigen Anwendung von Gewalt im außerdienstlichen Bereich zu achten, die für seine dienstliche Stellung erforderliche Achtung und das Vertrauen ernsthaft beeinträchtigt, gefährde nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts damit auch die Voraussetzungen seiner Verwendungsfähigkeit und beeinträchtige den Ablauf des militärischen Dienstes. Soldaten, die rechtmäßig das staatliche Gewaltmonopol wahrnehmen, müssen jederzeit Gewähr dafür bieten, dies verantwortungsvoll zu tun und gesetzliche Grenzen der Gewaltanwendung zu respektieren. Dies gelte insbesondere für Vorgesetzte. Zudem bestätige das Verhalten des Soldaten das abträgliche Vorurteil gegenüber Soldaten in der Bevölkerung.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 25.05.2021
[Aktenzeichen: 2 B 1787/21]
- Entlassung von Bundeswehrsoldaten wegen Aufnahmeritualen zulässig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2018
[Aktenzeichen: 4 S 2200/17, 4 S 2201/17 und 4 S 2144/17 (Beschluss v. 09.02.2018)]) - Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Verweigerung des Handschlags gegenüber Frauen gerechtfertigt
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.10.2019
[Aktenzeichen: 10 A 11109/19.OVG])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30658
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30658
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.