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Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 22.11.2023
- 8 A 10433/23.OVG -
Kein Neubau einer Moschee in der vorgesehenen Dimension in Germersheim
Zweifel an der Gebietsverträglichkeit und unrealistische Prognosen im Bauantrag
Der Verein DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Germersheim hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung der von ihm geplanten Moschee. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.
Die neue
Unklare Lärm- und Parkplatzsituation
Der Bebauungsplan weise ein besonderes
OVG sieht keine Verletzung der Religionsfreiheit
Den gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht ab. Das Verwaltungsgericht habe zu Recht festgestellt, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit seines Vorhabens nicht abschließend geprüft werden könne, weil sich auch unter Einbeziehung des vorgelegten Nutzungskonzepts und des schalltechnischen Gutachtens nicht hinreichend feststellen lasse, ob das als Anlage für kirchliche Zwecke zwar nach der Baunutzungsverordnung grundsätzlich zulässige Vorhaben im konkreten Fall mit der Wohnnutzung im hier vorliegenden besonderen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33564
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