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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.09.2013
- OVG 11 A 4.13 -
Flughafen BER: Nächtliche Flüge über Blankenfelde-Mahlow untersagt
Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gegen Flugroutenfestsetzung teilweise erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf die Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow entschieden, dass die festgesetzten Flugrouten des neuen Hauptstadtflughafens BER über die Ortsmitte der Gemeinde für den Tag rechtmäßig sind, unter Lärmschutzgesichtspunkten für die Nacht jedoch günstigere Streckenalternativen bestehen.
Nach Auffassung des Gerichts hält sich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit der Festsetzung im Rahmen seines Gestaltungsspielraums. Es ist nicht zu beanstanden, dass das Bundesaufsichtsamt die von der Gemeinde geforderte Nordumfliegung aus Lärmschutzgründen trotz der bestehenden Doppelbelastung durch An- und Abflüge für nicht vorzugswürdig gehalten hat. Dies wird durch die von der Beklagten eingeholten Lärmuntersuchungen belegt. Zu Recht hat das Bundesaufsichtsamt auch den im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen unabhängigen Parallelbahnbetrieb zur Grundlage seiner Festsetzung gemacht. Die von der Gemeinde im Übrigen vorgetragenen Mängel bei der Zusammensetzung der Fluglärmkommission greifen nicht durch.
Gericht gibt Klage im Hinblick auf Lärmschutzgesichtspunkten für die Nacht statt
Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung angestellte Lärmuntersuchungen haben aber ergeben, dass unter Lärmschutzgesichtspunkten für die Nacht günstigere Streckenalternativen bestehen. Aus diesem Grund wurde der Klage insoweit stattgegeben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Flughafen BER: OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Flugrouten über den Müggelsee und Wannsee
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2013
[Aktenzeichen: OVG 11 A 10.13 und OVG 11 A 20.13]) - Flughafen Berlin-Brandenburg: Keine Ausweitung des Nachtflugverbots
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.10.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10 und 4001.10])
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Dokument-Nr. 16815
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