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Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 16.11.2016
- 4 UF 78/16 -
Kein Unterhaltsanspruch gegen den "Ex" nach Umzug zum neuen Partner
Verpflichtung zur Fortzahlung von Unterhalt grob unbillig und für Ex-Ehemann nicht zumutbar
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass eine Ehefrau von ihrem Ex-Mann dann keinen Unterhalt mehr verlangen kann, wenn sie bereits seit einem Jahr in einer neuen, verfestigten Gemeinschaft lebt.
Nach der
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall war die Ehefrau des Antragstellers in den Haushalt ihres neuen Partners eingezogen, mit dem sie bereits seit einem Jahr liiert war. Die beiden waren zuvor auch nach außen bereits als Paar aufgetreten, hatten gemeinsame Urlaube verbracht und gemeinsam an Familienfeiern teilgenommen. Der kleine Sohn nannte den neuen Partner "Papa".
Unterhaltsverpflichtung des ehemaligen Partners nicht zumutbar
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass in solch einer Konstellation auch bereits nach einem Jahr von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden könne. Der bedürftige Ehepartner habe sich endgültig aus der ehelichen Solidarität gelöst und damit zu erkennen gegeben, dass er diese nicht mehr benötigt. Eine weitere Unterhaltsverpflichtung des ehemaligen Partners sei vor diesem Hintergrund nicht zumutbar.
Auf einen entsprechenden Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts hat die Ehefrau ihre Beschwerde gegen die Entscheidung erster Instanz zurückgenommen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- OLG Brandenburg: Eingehen einer außerehelichen gleichgeschlechtlichen Beziehung vor der Trennung kann zur Kürzung des Trennungsunterhaltes führen
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 24.03.2009
[Aktenzeichen: 10 UF 166/03]) - BGH: Unwirksamer Verzicht auf Trennungsunterhalt bei Abweichung des rechnerisch zustehenden Unterhalts vom vereinbarten Unterhalt um ein Drittel
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.09.2015
[Aktenzeichen: XII ZB 1/15])
Jahrgang: 2017, Seite: 963 NJW 2017, 963
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Dokument-Nr. 23545
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