Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2020
- 3 U 24/18 -
Auch Enkel und Urenkel sind als "unsere gemeinsamen Abkömmlinge" in Testament anzusehen
Wort "Abkömmlinge" umfasst nicht allein gemeinsame Kinder der Eheleute
Geben Eheleute in ihrem gemeinsamen Testament an, dass Erben des Letztversterbenden "unsere gemeinschaftlichen Abkömmlinge zu gleichen Anteilen" sein sollen, umfasst diese "Abkömmlinge" nicht nur die gemeinsamen Kinder, sondern auch Enkel und Urenkel. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sich die Eheleute in einem notariellen
LG gibt Klage statt
Das Landgericht Osnabrück gab der Klägerin Recht. Erben seien die gemeinsamen
OLG: Wort "Abkömmlinge" beschränkt sich nicht allein auf Kinder
Die Berufung hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass das Wort "Abkömmlinge" nicht allein auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2020
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online (pm/kg)
- Erbverzicht der Eltern erstreckt sich auch auf deren Kinder
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.01.2015
[Aktenzeichen: 15 W 503/14]) - Enkelkind kann auch bei Pflichtteilsverzicht des Kindes des Erblassers pflichtteilsberechtigt sein
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.06.2012
[Aktenzeichen: IV ZR 239/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28285
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28285
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.