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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.08.2014
- 13 U 118/12 -
20.000 € Schadenersatz für Lohnunternehmer
Beschädigung eines Feldhäckslers durch einen verlorengegangenen Bolzen
Für die Beschädigung eines Feldhäckslers bei Arbeiten auf einem Grundstück wurde einem Lohnunternehmer Schadenersatz in Höhe von 20.000 € zugesprochen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Im hier zugrundeliegenden Fall betreibt der Kläger ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen. Die Beklagte ist eine sog. BGB-Gesellschaft, die eine Landwirtschaft betreibt. Im Mai 2010 führte der Lohnunternehmer mit einem Feldhäcksler auf einem Feld der Beklagten Grashäckselarbeiten aus. Dabei wurde das Mähwerk des Häckslers durch den Einzug eines metallischen Gegenstands beschädigt, obwohl der Feldhäcksler mit einem Metalldetektor im Einzugsgehäuse ausgestattet war. Mitarbeiter der Beklagten hatten zuvor das Gras mit einem Schlepper gemäht und gewendet. Kurz nach der
Mitverschulden des Lohnunternehmers nach Zeugenvernehmung und Sachverständigengutachten auszuschließen
Der Lohnunternehmer führte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ ra-online
- Landgericht Oldenburg, Entscheidung
[Aktenzeichen: 13 O 1555/12]
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Dokument-Nr. 18672
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