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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 24.03.2014
- 1 Ss 170/13 -
Musiktitel "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt!" erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung
Liedtext stellen Leugnung des unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Holocaust dar
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück bestätigt, mit der das Gericht einen Musiker aus dem Emsland wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Musiker aus dem Emsland zunächst vom Amtsgericht Meppen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die auf seine Berufung vom Landgericht Osnabrück in eine
Liedtext leugnet im Kern das gegen die jüdische Bevölkerung gerichtete Massenvernichtungsunrecht
Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte jetzt die Verurteilung. Zutreffend habe das Landgericht angenommen, dass der vom Verurteilten als Mitbegründer und Sänger eines Musikprojekts erstellte und über einen Dritten in dem Album "Adolf Hitler lebt!" unter dem Titel "Geschwür am After" vertriebene Liedtext eine Leugnung des unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Holocaust darstelle. Zur Überzeugung des Gerichts sei der Liedtext zweifelsfrei eindeutiger Natur und leugne im Kern das gegen die jüdische Bevölkerung gerichtete Massenvernichtungsunrecht. Die Annahme des Verurteilten, ein unvoreingenommener und verständiger Durchschnittsleser oder -hörer könne den Text anders verstehen, sei wirklichkeitsfern.
Verurteilter hätte volksverhetzenden Charakter der Liedtexte leicht selbst erkennen können
Der vor der Veröffentlichung des Textes eingeholte Rat einer Rechtsanwältin führe nicht dazu, dass das Handeln straffrei bleibe. Zwar habe die Rechtsanwältin dem Verurteilten bestätigt, dass der Text nicht den Tatbestand der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 17955
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