wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.08.2010
1 Ss 103/10 -

Hitlergruß zur reinen Provokation ist strafbar

Gebrauchmachen von NS-Kennzeichen soll ein für allemal aus der Öffentlichkeit verbannt werden

Auch wer mit einem Hitlergruß in der Öffentlichkeit nur Aufmerksamkeit erregen und provozieren will und dabei keine politischen Absichten verfolgt, macht sich strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte zusammen mit einem Freund erhebliche Mengen Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken, als eine Gruppe von Leuten an ihm vorbei gegangen ist. Um diese zu provozieren, war der Angeklagte aufgesprungen, hatte einen Arm gehoben und laut den Hitlergruß gerufen.

Auch ohne politische Bedeutung strafbare Handlung

Zunächst hat das Landgericht Aurich den Angeklagten aufgrund fehlender politischer Bedeutung freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft entschied das Oberlandesgericht, dass das Verhalten des Angeklagten nach § 86 a StGB eine strafbare Handlung sei. Der Gesetzgeber habe mit dieser Strafnorm jedes Gebrauchmachen von NS-Kennzeichen unter Strafe gestellt, um solche Kennzeichen aus dem öffentlichen Erscheinungsbild ein für allemal zu verbannen. Auf die mit einem öffentlichen "Hitlergruß" verbundenen Absichten komme es deshalb grundsätzlich nicht an.

Noch keine endgültige Verurteilung möglich

Der Angeklagte konnte noch nicht endgültig verurteilt werden, weil das Landgericht keine Feststellung zum Vorsatz des Angeklagten getroffen hatte und die Strafzumessung nicht vom Revisionsgericht vorgenommen werden kann. Der Strafsenat hat daher das Verfahren an das Landgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2010
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg / ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10069 Dokument-Nr. 10069

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10069

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung