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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „NS-Parolen“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2011
- 11 Sa 353/10 -

Nationalsozialistische Äußerung am Arbeitsplatz: "Jawohl, mein Führer" rechtfertigt keine Kündigung

Kritik am Befehlston von Mitarbeitern oder Vorgesetzten rechtfertigt nicht die Verwendung von NS-Zitaten

Ein Arbeitnehmer, der gegenüber dem Arbeitgeber oder seinen Vertretern nationalsozialistische Zitate äußert, verstößt gegen seine Pflichten als Arbeitnehmer und riskiert damit eine Abmahnung. Grund für eine sofortige Kündigung liefert ein solches Verhalten jedoch nicht. Zu diesem Schluss kam das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Im vorliegenden Fall reagierte der Bezirksleiter eines Lebensmittel-Discounters auf die Aufforderung einer Mitarbeiterin zur Nachreichung von Umsatzmeldungen mit der Äußerung: "Jawohl, mein Führer". Die Frau, die als Verkaufssekretärin im Auftrag des Verkaufsleiters gehandelt hatte, informierte daraufhin umgehend ihren Vorgesetzten. Da es nicht zum ersten Mal zu dieser Äußerung gekommen sei, sprach das Unternehmen dem Mann die Kündigung aus. Der Bezirksleiter wehrte sich schließlich und berief sich auf seinen Kündigungsschutz. Er gab an, seine Äußerung sei als Reaktion auf die von ihm als Entgleisung im Ton und Anmaßung der Verkaufssekretärin empfundene... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.08.2010
- 1 Ss 103/10 -

Hitlergruß zur reinen Provokation ist strafbar

Gebrauchmachen von NS-Kennzeichen soll ein für allemal aus der Öffentlichkeit verbannt werden

Auch wer mit einem Hitlergruß in der Öffentlichkeit nur Aufmerksamkeit erregen und provozieren will und dabei keine politischen Absichten verfolgt, macht sich strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte zusammen mit einem Freund erhebliche Mengen Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken, als eine Gruppe von Leuten an ihm vorbei gegangen ist. Um diese zu provozieren, war der Angeklagte aufgesprungen, hatte einen Arm gehoben und laut den Hitlergruß gerufen.Zunächst hat das Landgericht Aurich den Angeklagten aufgrund fehlender politischer... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.08.2009
- 3 StR 228/09 -

"Blood & Honour": Verwenden von NS-Paraolen in einer fremden Sprache ist nicht gemäß § 86 a StGB strafbar

BGH hebt Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf

Der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86 a StGB (Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). So wäre das Verwenden der NS-Parole "Blut und Ehre" gemäß § 86 a StGB strafbar, nicht hingegen das Verwenden der englischen Übersetzung "Blood & Honour". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Angeklagte hatte am 16. September 2005 100 T-Shirts im Besitz, die zur Weitergabe an verschiedene Personen bestimmt und wie folgt bedruckt waren: Auf der Vorderseite befand sich der Schriftzug "Blood & Honour/C18", ferner die Abbildung einer Hand, die eine Pistole hält, sowie der englischen Satz "support your local section". Auf der Rückseite der T-Shirts stand "Blood & Honour is... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.05.2006
- 4 StR 10/06 -

Ex-NPD-Mitglied wegen Volksverhetzung bei Demonstration verurteilt

BGH bestätigt Urteil des Landgerichts

Das Landgericht Bochum hatte den bereits einschlägig vorgeahndeten Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte die Stadt Bochum, die jüdische Gemeinde bei der Neuerrichtung einer Synagoge finanziell zu unterstützen. Anlässlich einer von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen - unter dem Versammlungsthema "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" in Bochum veranstalteten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2006
- 3 AussChl 1/06 - 6 KLs 503 Js 4/96 -

Wahlverteidigerin von Verfahren ausgeschlossen

Vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim ist derzeit gegen den sich seit 01.03.2005 in Untersuchungshaft befindlichen Ernst Zündel aufgrund einer Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 17.08.2005 ein Strafverfahren anhängig.

Diesem wird hierin vorgeworfen, seit Oktober 2000 von Toronto/Kanada und Pigeon Forge/USA aus über eine von ihm verantwortete Internet-Homepage und durch schriftliche Publikationen, insbesondere von ihm verfasste "Germania-Rundbriefe", weltweit nazistische und antisemitische Propaganda betrieben zu haben, in welcher er unter anderem in pseudo-wissenschaftlicher Art die Massenvernichtung... Lesen Sie mehr




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