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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2015
- 4 U 196/14 -
OLG Karlsruhe verbietet "Mogelpackung" bei Frischkäse "Rondelé"
Größe und Form der Umverpackung verleite zur erheblichen Unterschätzung der eigentlichen Füllmenge der Fertigpackung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Verpackung von Frischkäse, bei der das Volumen der Umverpackung mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung beträgt, gegen das Täuschungsverbot verstößt und als wettbewerbswidriges Verhalten des Herstellers zu werten ist.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls vertreibt einen in Frankreich hergestellten
Verpackung des Frischkäses ist eine Mogelpackung
Die Klägerin, eine Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, behauptet, bei der Verpackung des Frischkäses handele es sich um eine sogenannte "Mogelpackung". Die Beklagte macht geltend, der Formunterschied zwischen der größeren rechteckigen Umverpackung und der kleineren Innenverpackung sei bei einiger Aufmerksamkeit sowohl durch "Fenster" der Umverpackung als auch bei einem Griff nach der Packung zu erkennen.
OLG rügt Verstoß gegen das Täuschungsverbot und wettbewerbswidriges Verhalten
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Verstoß gegen das Täuschungsverbot des § 43 Abs. 2 Mess- und
Verpackung desselben Frischkäses bereits schon einmal untersagt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte bereits mit Urteil vom 22. November 2012 die damalige Verpackung desselben Frischkäses wegen Verstoßes gegen das EichG verboten. Im Hinblick hierauf wurde der Beklagten auch keine längere als die vom Landgericht gewährte knapp dreimonatige Aufbrauchs- und Umstellungsfrist eingeräumt.
Mess- und Eichgesetz
§ 43 Anforderungen an Fertigpackungen
[...]
(2) Es ist verboten, Fertigpackungen herzustellen, herstellen zu lassen, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, in Verkehr zu bringen oder sonst auf dem Markt bereitzustellen, wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online
- Frischkäse-Vertreiber darf keine irreführenden Verpackungen verwenden
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2012
[Aktenzeichen: 4 U 156/12]) - Landgericht Düsseldorf untersagt Werbeaufschrift "Die Dose ist grün"
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2013
[Aktenzeichen: 37 O 90/12]) - Geschwärzte Oliven dürfen nicht als schwarze Oliven beworben werden
(Landgericht Duisburg, Urteil vom 06.03.2015
[Aktenzeichen: 2 O 84/14])
Jahrgang: 2015, Seite: 530 MDR 2015, 530
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Dokument-Nr. 20941
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