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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wettbewerbsverstoß“ veröffentlicht wurden

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 18.04.2024
- C-605/21 -

Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union: Frühere tschechische Verjährungsregelung mit Unionsrecht unvereinbar

Verjährungsfrist beginnt mit Ende und Kenntnis des Verstoßes

Die Verjährungsfrist für Schadens­ersatz­klagen wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Union kann erst dann zu laufen beginnen, wenn diese Zuwiderhandlung beendet ist und der Geschädigte Kenntnis davon erlangt hat, dass das betreffende Verhalten eine solche Zuwiderhandlung darstellt. Die Kenntniserlangung fällt in der Regel mit dem Zeitpunkt zusammen, zu dem die Zusammenfassung des Beschlusses, mit dem die Kommission die Zuwiderhandlung feststellt, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Das Unionsrecht verlangt ferner, dass die Verjährungsfrist während der Dauer einer Untersuchung der Kommission gehemmt oder unterbrochen wird. Außerdem darf seit dem Inkrafttreten einer einschlägigen Richtlinie eine solche Hemmung oder Unterbrechung frühestens ein Jahr nach dem Tag enden, an dem der Beschluss, mit dem die Zuwiderhandlung festgestellt wird, bestandskräftig wird. Das hat der EuGH entschieden.

Heureka, ein tschechisches Unternehmen, betreibt ein Portal für den Vergleich von Verkaufspreisen. Sie macht geltend, die Suchmaschine von Google habe auf den Ergebnisseiten ihrer allgemeinen Suche systematisch den eigenen Preisvergleichsdienst von Google bevorzugt behandelt. Infolgedessen sei der Dienst von Heureka seltener genutzt worden. Heureka glaubt, dadurch von Google geschädigt worden zu sein, und stützt sich in diesem Kontext auf einen (noch nicht bestandskräftigen) Beschluss der Europäischen Kommission, in dem festgestellt wird, dass Google ihre beherrschende Stellung missbraucht habe. Das mit einer Schadensersatzklage von Heureka befasste... Lesen Sie mehr

Landgericht Traunstein, Urteil vom 30.03.2023
- 1 HK O 2790/22 -

Irreführende Werbung mit Sternen unter Hinweis auf DEHOGA-Klassifizierung bei fehlender gültiger Klassifizierung

Vorliegen eines Wett­bewerbs­verstoßes

Wirbt ein Hotel auf seiner Internetseite mit Sternen unter Hinweis auf eine DEHOGA-Klassifizierung und liegt eine solche Klassifizierung nicht vor, so liegt eine irreführende Werbung vor. Das Hotel kann dann wegen des Wett­bewerbs­verstoßes auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies hat das Landgericht Traunstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2022 wurde auf einer Internetseite ein Hotel mit drei fünfzackigen Sternen beworben. Beim Anklicken auf die Sternesymbole erschien der Hinweis, dass es sich um eine DEHOGA-Klassifizierung handelt. Tatsächlich lag eine solche nicht vor. Die Betreiberin der Internetseite wurde daher auf Unterlassung in Anspruch genommen.... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 25.02.2022
- 5 U 1027/20 -

Fluggesellschaft kann Kostenfreiheit der Mitnahme von Handgepäck auf Gepäck mit Maßen 40 cm x 30 cm x 25 cm beschränken

Abmessungen sind nicht als unangemessen anzusehen

Eine Fluggesellschaft kann die kostenfreie Mitnahme von Handgepäck auf solche Gepäckstücke beschränken, die ein Maß von 40 cm x 30 cm x 25 cm haben. Diese Maße sind nicht als unangemessen anzusehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Kammergericht Berlin darüber zu entscheiden, ob eine Fluggesellschaft die Kostenfreiheit der Mitnahme von Handgepäck auf solche Gepäckstücke beschränken darf, die ein Maß von 40 cm x 30 cm x 25 cm haben. Das Landgericht Berlin hatte dies in der ersten Instanz bejaht und darin keinen Wettbewerbsverstoß gesehen.Das Kammergericht... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 30.03.2023
- 15 U 63/22 -

Werbung eines Mobilfunkanbieters mit Begriff "D-Netz" ist nicht irreführend

D-Netz als Sammelbegriff für heutige Netze der Telekom und Vodafone

Wirbt ein Mobilfunkanbieter mit dem Begriff "D-Netz" so liegt darin keine Irreführung der Verbraucher. Der Sammelbegriff "D-Netz" meint die heutigen Netze der Telekom und Vodafone. Wer den Begriff nicht kennt, unterliegt auch keiner Fehlvorstellung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit einem Eilantrag beim Landgericht Hamburg sollte einem Mobilfunkanbieter im Mai 2022 unter anderem untersagt werden, mit dem Begriff "D-Netz" zu werben. Da es ein solches Netz nicht gibt, sah man darin einen Wettbewerbsverstoß. Das Landgericht erließt eine entsprechende einstweilige Verfügung, wogegen sich die Berufung des Mobilfunkanbieters richtete.... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 10.10.2022
- 42 O 9140/22 -

„Gestrichene Streichpreise“ irreführend

Streichpreise und Rabattkästchen stellen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar

Das Landgericht München I hat die Werbung einer Vergleichs- und Verkaufsplattform mit Streichpreisen und Rabattkästchen für Markenparfums als irreführend für Verbraucher eingestuft und der Plattform die entsprechende Bewerbung der Produkte im Wege der einstweiligen Rechtsschutzes untersagt.

Die Verfügungsbeklagte betreibt eine Vergleichs- und Verkaufsplattform. Über die Plattform können Verbraucher zu den Angeboten von Drittanbietern gelangen; die Verfügungsbeklagte vertreibt über ihre Internetseite aber auch selbst Markenparfums im Wege des Direktverkaufs. In einer Galerieansicht werden die verschiedenen Parfums, die sowohl von Drittanbietern als auch der Verfügungsbeklagten... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 16.08.2022
- 3 U 747/22 -

Keine Richtigstellung einer falschen Blickfangwerbung durch Fußnote bei eindeutiger und leicht zu vermeidender Unrichtigkeit

Vorliegen einer Irreführung

Enthält eine Blickfangwerbung eine unzutreffende Werbeaussage, so kann dies nicht durch eine Fußnote richtiggestellt werden, wenn die Unrichtigkeit eindeutig und leicht vermeidbar ist. In diesem Fall liegt eine Irreführung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 warb ein Küchenunternehmen auf ihrer Webseite unter anderem mit folgender Aussage "33 % AUF ALLE KÜCHEN (1)". Durch die Fußnote wurde darauf hingewiesen, dass Küchen unter einem Wert von 6.900 € vom Angebot ausgenommen waren. Das Landgericht Nürnberg-Fürth untersagte der Firma diese Werbeaussage wegen Irreführung der Verbraucher.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.09.2021
- 6 U 68/20 -

Kein Wettbewerbsverstoß der Bank wegen Berufens auf Anscheinsbeweis bei abhandengekommener EC-Karte

Keine irreführende geschäftliche Handlung

Eine Bank begeht keine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG und damit keinen Wettbewerbsverstoß, wenn sie sich bei Geldabhebungen mit einer abhandengekommenen EC-Karte auf den Anscheinsbeweis beruft, wonach der Kunde offenbar die PIN nicht geheim gehalten hat. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit einer abhandengekommenen Debitkarte wurde im September 2018 990 EUR vom Konto der Karteninhaberin abgehoben. Die Kundin wollte dieses Geld von der Bank erstattet bekommen. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass aufgrund des Anscheinsbeweises davon auszugehen sei, dass der Verwender der Karte Kenntnis von der PIN gehabt habe und... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.03.2021
- I ZR 203/19 -

Erhebung eines Entgelts für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal zulässig

Erhebung eines Entgelts für zusätzliche Leistungen steht das Verbot der Vereinbarung eines Entgelts für die Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte nicht entgegen

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben dürfen, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird.

Die Beklagte veranstaltet Fernbusreisen und bewirbt diese im Internet. Sie bietet ihren Kunden vier Zahlungsmöglichkeiten an, nämlich die Zahlung mit EC-Karte, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal. Bei Wahl der Zahlungsmittel "Sofortüberweisung" und "PayPal" erhebt die Beklagte ein vom jeweiligen Fahrpreis abhängiges zusätzliches Entgelt. Die Klägerin sieht darin einen Verstoß... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.02.2021
- 6 U 269/19 -

Preiswerbung für einen Fitnessstudio-Vertrag ohne Einbeziehung einer quartalsweise anfallenden Servicegebühr ist unlauter

Fitnessstudio muss Servicegebühr in beworbenen Preis einrechnen

Preisangaben in der Werbung müssen den Gesamtpreis ausweisen, der vom Verbraucher für die Leistung zu zahlen ist. Die Preiswerbung für einen Fitnessstudio- Vertrag ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden Servicegebühr verstößt gegen diese Verpflichtung und ist unlauter. Der Verletzer kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sich Wettbewerber ebenso verhalten wie er. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Berufung eines Fitnessstudios gegen eine Unterlassungs­verpflichtung zurückgewiesen.

Im hier vorliegenden Fall stritten die Parteien um Preisangaben für einen Fitnessstudio-Vertrag. Die Beklagte betreibt ein Fitnessstudio im Großraum Frankfurt. Sie warb für Mitgliedschaften mit einem Monatspreis von „Euro 29,99 bei 24-Monats-Abo“. Die Angabe war durch ein Sternchen gekennzeichnet, das auf der rechten Seite kleingedruckt mit dem Hinweis „zzgl. 9,99 € Servicegebühren/Quartal“... Lesen Sie mehr

Landgericht Würzburg, Urteil vom 23.10.2020
- 1 HK O 1250/20 -

Kostenlose Verlängerung der Vertragslaufzeit wegen behördlich angeordneter Schließung eines Fitnessstudios aufgrund Corona stellt keine wettbewerbswidrige Irreführung oder Täuschung dar

Verbraucherzentrale kann nicht auf Unterlassung klagen

Die Meinung einer Fitness­studio­betreiberin, sie könne die Vertragslaufzeit wegen der behördlich angeordneten Schließung aufgrund der Corona-Pandemie kostenlos verlängern, stellt keine wettbewerbswidrige Irreführung oder Täuschung dar. Eine Verbraucherzentrale kann daher nicht auf Unterlassung klagen. Dies hat das Landgericht Würzburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Corona-Pandemie musste eine Fitnessstudiobetreiberin ihre Studios im März 2020 aufgrund behördlicher Anordnung schließen. Im Rahmen eines Facebook-Posts teilte die Studiobetreiberin ihren Mitgliedern daraufhin mit, dass sie zwar den April-Betrag abbuchen werde, diesen aber für jenen Monat gutschreiben werde, sobald das Studio... Lesen Sie mehr



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