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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2010
- 17 U 67/09, 17 U 88/09, 17 U 92/09, 17 U 107/09, 17 U 113/09, 17 U 118/09, 17 U 12/10, 17 U 13/10 -
Fehlende Aufklärung über Rückvergütungen – Bank ist bei Vertrieb von Medienfonds zu Schadensersatz verpflichtet
Risiko von Verlusten der Anleger durch Bezeichnung als „Garantiefonds“ von Bank in erheblicher Weise verschleiert
Eine beratende Bank, die selbst Medienfonds vertreibt, haftet dem Anleger auf Schadensersatz haftet, wenn sie ihn nicht über ihr zufließende Rückvergütungen aufgeklärt hat und der Fonds im Prospekt unzutreffend als „Garantiefonds“ bezeichnet worden ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Im zugrunde liegenden Fall erwarben die Kläger auf Empfehlung von Kundenberatern der beklagten
Schuldübernahme als „Kapitalrückzahlungsgarantie“ bezeichnet
In einem internen Schreiben an die „Fondsmultiplikatoren“ und ihre Filialen, in dem die Beklagte das Beteiligungsangebot erläuterte, wird die Schuldübernahme als „Kapitalrückzahlungsgarantie“ bezeichnet. Es handele sich um eine Konstruktion, die als Besonderheit dem Anleger die 100 prozentige Kapitalrückzahlung durch die X-Bank garantiere.
Anleger verlangen aufgrund fehlerhafter und unvollständiger Beratung Schadensersatz
Nachdem sich die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft negativ entwickelt hat, verlangen die Anleger von der
Aufklärung des Kunden zur Offenlegung des Interessenkonflikts der Bank zwingend notwendig
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Beklagte ihre Beratungspflichten gegenüber den Anlegern schuldhaft verletzt. Diese könnten deshalb vollständigen Ersatz des von ihnen für den Anteilserwerb aufgewendeten Betrags verlangen. Die Provisionszahlungen des Fonds an die
Bank muss für Pflichtverletzung eintreten
Das Gericht hält an der schon in zwei Entscheidungen im März 2009 vertretenen Auffassung fest, dass die beklagte
Irreführender Bankenprospekt führt durch Verschleierung der bestehenden Risiken zur nachteiligen Beeinflussung der Entscheidungsbildung der Anleger
Die beklagte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2010
Quelle: ra-online, OLG Karlsruhe
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Dokument-Nr. 9637
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