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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 04.07.2012
- 8 UF 37/12 -
Aus dem Iran stammender Ehemann schuldet seiner Ehefrau nach Scheidung Goldmünzen als Morgengabe
Verpflichtungen aus notariellem iranischem Ehevertrag bestehen auch in Deutschland
Ein aus dem Iran stammender 33jähriger Ehemann ist verpflichtet, seiner 29jährigen Ehefrau iranischer Herkunft als Morgengabe Goldmünzen im Wert von umgerechnet 213.208 Euro auszuhändigen. Dies das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund ab.
Die in Dortmund lebenden
OLG gibt Klage der Ehefrau statt
Das Oberlandesgerichts Hamm hat dem Klagebegehren der
Ehevertragliche Vereinbarung soll Ehefrau vor leichtfertiger Verstoßung durch Ehemann schützen und finanziell absichern
Die notarielle Vereinbarung vom 15. April 2001 verpflichte den
Vereinbarung ist nicht nur aus religiösem Brauch geschuldet
Entgegen der Auffassung des Ehemanns sei nicht festzustellen, dass die Vereinbarung nur einem religiösen Brauch geschuldet gewesen sei und keine Verbindlichkeit des Ehemanns habe begründen sollen.
Bestehen auf Erfüllung des Versprechens stellt kein treuwidriges Verhalten der Ehefrau dar
Die Vereinbarung sei auch nicht sittenwidrig, selbst wenn sie die Leistungsfähigkeit des Ehemanns übersteige. Die ihr zugrunde liegenden iranischen Wertvorstellungen seien zu respektieren. Es sei auch nicht ersichtlich, dass sich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 15610
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