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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.04.2016
- 4 UF 60/16 -
Türkischer Brautschmuck: Umgehängt heißt geschenkt
Veräußerung des Schmucks durch den Ehemann verletzt Eigentum der Ehefrau
Brautschmuck, der der Ehefrau türkischstämmiger Brautleute bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit umgehängt wird, gilt regelmäßig als Geschenk für die Braut. Veräußert der Ehemann diesen Schmuck ohne Zustimmung der Ehefrau, kann er ihr gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
Ehefrau hat an Goldschmuck Alleineigentum erworben
Das Amtsgericht Bochum spracht der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Amtsgericht Bochum, Beschluss vom 04.02.2016
[Aktenzeichen: 87 F 33/13]
- Vertrag Geld "gegen Vollzug der Ehe" nichtig: Vereinbarung zur Zahlung einer Brautgabe - Morgengabe - im Falle der Scheidung und des Vollzugs der Ehe unwirksam
(Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 15.05.2014
[Aktenzeichen: 50 F 366/13 GÜ]) - OLG Hamm: Keine Rückzahlung von so genanntem "Brautgeld"
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.01.2011
[Aktenzeichen: I-18 U 88/10])
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Dokument-Nr. 22773
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