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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.05.2014
- 26 U 178/12 -
Grober Behandlungsfehler bei unterlassener Schnittentbindung
Geburt um ca. 23 Minuten verzögert
Verzögert die unterlassene Schnittentbindung die Geburt eines Kindes um ca. 23 Minuten kann das als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein, wenn auffällige Herzfrequenzwerte des Kindes zuvor die ärztliche Entscheidung zu einer alsbaldigen Geburtsbeendigung erfordert hätten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Der klagende Landschaftsverband ist Kostenträger des im November 2002 mit gravierenden
Schwere Hirnschädigungen aufgrund mangelnder Sauerstoffversorgung bei der Geburt
Der infolge mangelnder Sauerstoffversorgung bei der
Durchgeführte Maßnahmen medizinisch grob fehlerhaft
Die vom klagenden Landschaftsverband beantragte Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten hatte Erfolg. Nach eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten hat das Gericht die Maßnahmen der Beklagten bei der Geburtshilfe in ihrer Gesamtheit als grob fehlerhaft bewertet. Nach den festgestellten Auffälligkeiten bei den Herzfrequenzwerten des Kindes sei der ca. 30-minütige Versuch, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ ra-online
- Landgericht Bochum, Urteil vom 26.09.2012
[Aktenzeichen: 6 O 435/09]
- Münchner Bub erhält 350.000 € Schmerzensgeld und zusätzliche Schmerzensgeldrente von 500 € pro Monat
(Landgericht München I, Urteil vom 02.03.2005
[Aktenzeichen: 9 O 6741/98]) - Haftung für Geburtsschäden: Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,- DM zugesprochen
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 30.04.2001
[Aktenzeichen: 5 U 1239/98])
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Dokument-Nr. 18674
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