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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2010
- 11 U 52/07 -
Klage auf Unterlassung: Streitwert von 2.500 € bei illegalem Upload einer Musikdatei
Von Klägerin angegebener Streitwert von 10.000 € zu hoch
Der Streitwert für eine Klage gerichtet auf Unterlassung des Uploads einer Musikdatei beträgt 2.500 €. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um den illegalen Upload einer Musikdatei. Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Revisionsurteil bindend fest, dass der Beklagte als Störer auf Unterlassung haftete. Es verwies jedoch den Rechtsstreit unter anderem zur Prüfung der Höhe der von dem Beklagten zu ersetzenden
Streitwert von 2.500 € bei Unterlassungsklage
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied, dass der Klägerin der Anspruch auf Zahlung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.10.2007
[Aktenzeichen: 2/3 O 19/07] - Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.07.2008
[Aktenzeichen: 11 U 52/07]) - "Sommer unseres Lebens"-Fall: Inhaber eines Internetanschlusses muss für ausreichende Sicherung seines WLAN-Anschlusses sorgen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: I ZR 121/08])
Jahrgang: 2011, Seite: 133 GRURPrax 2011, 133 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 420 MMR 2011, 420
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Dokument-Nr. 16260
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