wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2016
IV-2 RBs 140/16 -

Ge­schwindig­keits­beschränkung aufgrund Rechtskurve gilt mit Ende der Kurve nicht mehr

Streckenbezogene Ge­schwindig­keits­beschränkung gilt nur für angezeigte Gefahr

Eine streckenbezogene Ge­schwindig­keits­beschränkung endet automatisch an der Stelle, an der die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Daher gilt eine Ge­schwindig­keits­beschränkung aufgrund einer Rechtskurve mit Ende der Kurve nicht mehr. Auf andere eventuell bestehende Gefahrenlagen kommt es nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h auf einer Autobahn vom Amtsgericht Weinheim zu einer Geldbuße von 130 EUR verurteilt. Nach Angaben des Gerichts galt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Dem trat der Autofahrer mit der Behauptung entgegen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung mit einem Gefahrzeichen verbunden gewesen sei, dass auf eine Rechtskurve hingewiesen habe. Nach Ende der Kurve habe die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr gegolten. Dies ließ wiederum das Amtsgericht nicht gelten und verwies darauf, dass nach der Kurve aufgrund einer Reduzierung der Fahrstreifen von drei auf zwei eine erhöhte Staugefahr bestanden habe und wegen dieser Gefahrenlage die Geschwindigkeitsbeschränkung weiter bestanden habe. Nach der Verurteilung des Autofahrers musste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Fall beschäftigen.

Kein Wegfall der Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund fehlenden Gefahrzeichens

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte im Ergebnis die Entscheidung des Amtsgerichts. Nach Prüfung des Falls konnte das Gericht nicht feststellen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Gefahrzeichen "Rechtskurve" versehen war. Somit habe die Beschränkung auch nach der Kurve weiter bestanden.

Wegfall der Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund Gefahrzeichens nach Ende der Kurve

Das Oberlandesgericht verwies jedoch darauf, dass bei Vorliegen eines Gefahrzeichens, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung vorgelegen hätte. Eine solche Ende gemäß Nr. 55 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung automatisch dort, wo die angezeigte Gefahr nicht mehr bestehe. Hätte daher ein Gefahrzeichen "Rechtskurve" vorgelegen, wäre die angezeigte Gefahr mit dem Ende der Kurve beendet gewesen. Auf andere Gefahren, die nicht angezeigt werden, dürfe für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht abgestellt werden. Daher wäre es unerheblich gewesen, ob es nach der Kurve häufig zu einer Staubildung komme. Denn Staugefahr oder eine Fahrstreifenreduzierung wäre zusammen mit der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht angezeigt worden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24342 Dokument-Nr. 24342

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24342

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung