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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rechtskurve“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2016
- IV-2 RBs 140/16 -

Ge­schwindig­keits­beschränkung aufgrund Rechtskurve gilt mit Ende der Kurve nicht mehr

Streckenbezogene Ge­schwindig­keits­beschränkung gilt nur für angezeigte Gefahr

Eine streckenbezogene Ge­schwindig­keits­beschränkung endet automatisch an der Stelle, an der die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Daher gilt eine Ge­schwindig­keits­beschränkung aufgrund einer Rechtskurve mit Ende der Kurve nicht mehr. Auf andere eventuell bestehende Gefahrenlagen kommt es nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h auf einer Autobahn vom Amtsgericht Weinheim zu einer Geldbuße von 130 EUR verurteilt. Nach Angaben des Gerichts galt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Dem trat der Autofahrer mit der Behauptung entgegen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung mit einem Gefahrzeichen verbunden gewesen sei, dass auf eine Rechtskurve hingewiesen habe. Nach Ende der Kurve habe die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr gegolten. Dies ließ wiederum das Amtsgericht nicht gelten und verwies darauf, dass nach der Kurve... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 27.07.2001
- 10 U 1088/00 -

Pflanzentransport vor dem Beifahrersitz: Loslassen der rechten Hand vom Lenkrad für Festhalten eines Kaktus ist bei einer scharfen Rechtskurve grob fahrlässig

Versicherungsschutz nach Verkehrsunfall / Versicherung kann nach § 81 VVG Leistungen kürzen

Lässt ein Autofahrer in einer scharfen Rechtskurve das Lenkrad mit seiner rechten Hand los, verreist er dadurch das Steuer und kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann die Kaskoversicherung regelmäßig ihre Leistungen kürzen. Denn in dem Loslassen des Lenkrads mit einer Hand ist eine grobe Fahrlässigkeit zu sehen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 1999 kam ein PKW von der Straße ab und stieß gegen einen auf dem Bürgersteig befindlichen Betonpfahl. Zu dem Vorfall kam es, weil die Fahrerin des PKW in einer 90 Grad Rechtskurve ihre rechte Hand vom Lenkrad löste, um einen im Kippen befindlichen Kaktus festzuhalten. Dieser befand sich in einem Transport-Plastikcontainer im Fußraum... Lesen Sie mehr