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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 19.10.2023
- 17 WF 148/23 -
Falsches Heiratsdatum in Scheidungsbeschluss steht Eintragung der Scheidung in Eheregister nicht entgegen
Wirksamkeit der Scheidung trotz falschen Heiratsdatums
Steht im Scheidungsbeschluss ein falsches Heiratsdatum, so steht dies einer Eintragung der Scheidung in das Eheregister nicht entgegen. Die Scheidung ist trotz des falschen Datums wirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2023 wurde durch das Amtsgericht Lüneburg eine Ehe rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsbeschluss war dabei das
Keine Berichtigung des Scheidungsbeschlusses
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Eine
Pflicht zur Eintragung der Scheidung in Eheregister
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei aber die
Möglichkeit des gerichtlichen Verfahrens gegen Standesamt
Sofern das Standesamt sich weiterhin weigern sollte, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Lüneburg, Beschluss vom 13.09.2023
[Aktenzeichen: 32 F 144/23]
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Dokument-Nr. 33424
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