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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 19.10.2023
- 17 WF 148/23 -
Falsches Heiratsdatum in Scheidungsbeschluss steht Eintragung der Scheidung in Eheregister nicht entgegen
Wirksamkeit der Scheidung trotz falschen Heiratsdatums
Steht im Scheidungsbeschluss ein falsches Heiratsdatum, so steht dies einer Eintragung der Scheidung in das Eheregister nicht entgegen. Die Scheidung ist trotz des falschen Datums wirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2023 wurde durch das Amtsgericht Lüneburg eine Ehe rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsbeschluss war dabei das falsche Heiratsdatum vermerkt. Dies beruhte auf ein Versehen der Eheleute. Da sich das Standesamt nachfolgend wegen des falschen Heiratsdatums weigerte, die Scheidung in das Eheregister einzutragen, beantragte die Ex-Frau die Berichtigung des Scheidungsbeschlusses. Dies lehnte das Amtsgericht Lüneburg ab, wogegen sich die Beschwerde der Ex-Frau richtete.Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Eine Berichtigung des Scheidungsbeschlusses... Lesen Sie mehr
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