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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berichtigung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.01.2020
- VIII R 4/17 -
BFH verneint Berichtigung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei fehlender Erfassung der vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte
Fehler im Bereich der Sachverhaltsermittlung schließt Vorliegen eines mechanischen Versehens aus
Der Steuerpflichtige verdient 128.641 €, erklärt diese Einkünfte ordnungsgemäß seinem Finanzamt, muss aber im Ergebnis keine Einkommensteuer zahlen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14.01.2020 (VIII R 4/17) entschieden, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr nachträglich vom FA nach § 129 der Abgabenordnung (AO) berichtigt werden kann, wenn die fehlende Erfassung der vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte trotz ergangener Prüf- und Risikohinweise im Rahmen eines Risikomanagementsystems nicht auf einem bloßen "mechanischen Versehen" beruht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte in seiner auf dem amtlichen Vordruck eingereichten Einkommensteuererklärung u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 128.641 € erklärt. Beim Einscannen der Unterlagen im Veranlagungsbezirk des FA wurde die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich übersehen, so dass eine Erfassung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit des Klägers unterblieb. Nach maschineller Überprüfung der eingescannten Daten durch ein Risikomanagementsystem gingen im Veranlagungsbezirk mehrere Prüf- und Risikohinweise ein, die u.a. auf Einkünfte "des Ehemanns/der Ehefrau von weniger als 4.200 €"... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 18.02.2019
- S 18 SF 350/16 -
Schreibfehler bei Erstattung von Anwaltskosten: Krankenkasse hat auch bei Abweichung von nur 8 Cent Anspruch auf Korrektur
Sozialgerichtsgesetz sieht bei Berichtigungsbeschlüssen keine Wirtschaftlichkeitsprüfung vor
Das Sozialgericht Dresden hat in einer Entscheidung darauf verwiesen, dass das Sozialgerichtsgesetz bei Berichtigungsbeschlüssen keine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorsieht. Daher muss das Gericht unter Umständen auch dann eine Entscheidung erlassen, wenn es um eine so geringe Summe von lediglich 8 Cent geht.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich der Antragsteller mit der Techniker Krankenkasse darüber gestritten, in welcher Höhe Krankenkassenbeiträge für eine französische Rente zu zahlen waren. Der Eilantrag war erfolgreich. Anschließend stand im Streit, welche Anwaltskosten die Krankenkasse dem Antragsteller zu erstatten hatte. Das Sozialgericht stellte fest, dass die Krankenkasse für... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2017
- 1 K 3704/15 -
Rechnung ohne Benennung des Leistungsempfängers kann nicht "rückwirkend" berichtigt werden
Vorsteuerabzug setzt eine nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ausgestellte Rechnung voraus
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Vorsteuerabzug eine nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ausgestellte Rechnung voraussetze. Diese muss unter anderem den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers enthalten. Zudem kann eine Rechnung ohne Benennung des Leistungsempfängers nicht "rückwirkend" berichtigt werden.
Der Kläger kaufte Waren bei einer GmbH ein. Er verwendete drei verschiedene Kundennummern. Kundennummer eins benutzte er von Anfang an. Die Rechnungen wiesen den Kläger als Leistungsempfänger aus. Die Rechnungsbeträge wurden aufgrund einer Abbuchungsermächtigung von seinem Geschäftskonto beglichen. Die GmbH versteuerte die Umsätze. Von 2002 bis 2009 nutzte der Kläger eine zweite Kundennummer.... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.10.2016
- V R 26/15 -
BFH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung
BFH schließt sich EuGH Rechtsprechung an
Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Grundsatzurteil entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.
Im vorliegenden Streitfall hatte die Klägerin den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen, die nur auf einen nicht näher bezeichneten "Beratervertrag" Bezug nahmen. Weitere Rechnungen hatte ihr eine Unternehmensberatung ohne weitere Erläuterung für "allgemeine wirtschaftliche Beratung" und "zusätzliche betriebswirtschaftliche Beratung" erteilt.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.08.2016
- XI R 31/09 -
BFH zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Vorsteuerermittlung durch Umsatz- oder Flächenschlüssel?
Der Bundesgerichtshof musste gleich in mehreren Rechtsfragen zur Vorsteueraufteilung bei Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude sowie zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs entscheiden.
1. In der vorliegenden Sache ging es zum einen um die Höhe des Vorsteuerabzugs im Jahr 2004 aus Baukosten sowie aus laufenden Kosten für ein Wohn- und Geschäftshaus, mit dem die Klägerin sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Vermietungsumsätze ausführte.Da in diesen Fällen der Vorsteuerabzug nur zulässig ist, soweit die von einem Unternehmer bezogenen Eingangsleistungen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2011
- VIII ZR 296/09 -
BGH: Vermieter kann trotz vorbehaltsloser Auszahlung des Betriebskostenguthabens vor Ablauf der Abrechnungsfrist Anspruch auf Rückzahlung zu viel ausgezahlten Guthabens zustehen
Vorbehaltlose Auszahlung stellt kein deklatorisches Schuldanerkenntnis oder Verzicht auf etwaige weiterer Ansprüche dar
Zahlt der Vermieter ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung an die Mieter aus, so stellt dies kein deklatorisches Schuldanerkenntnis oder Verzicht auf etwaige weitere Ansprüche dar. Erweist sich daher die Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist als fehlerhaft, so kann der Vermieter die Abrechnung berichtigen und ein etwaiges zu viel ausgezahltes Guthaben zurückfordern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2007 erhielten die Mieter einer Wohnung die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006. Dieses sah ein Guthaben für die Mieter in Höhe von fast 186 EUR vor. Das Guthaben wurde den Mietern gutgeschrieben und mit den Mietzahlungen verrechnet. Nachfolgend stellte sich jedoch heraus, dass die Abrechnung hinsichtlich der Heizkosten fehlerhaft... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 12.03.2014
- 34 Wx 467/13 -
Vertauschte Eigentumswohnungen: Auseinanderfallen von Kaufpreis und Miteigentumsanteilen begründet keine Unrichtigkeit des Grundbuchs
Keine Übereinstimmung von Verkehrswert und Wohnfläche mit Höhe der Miteigentumsanteile
Soll ein Grundbuch wegen einer angeblichen Verwechselung von Eigentumswohnungen berichtigt werden, so setzt dies die Unrichtigkeit des Grundbuchs voraus. Ein Grundbuch wird aber nicht allein dadurch unrichtig, dass der Kaufpreis für eine Eigentumswohnung mit der Höhe der Miteigentumsanteile an der Wohnung auseinanderfällt. Denn oft stimmen Verkehrswert und Wohnfläche einer Wohnung nicht mit der Höhe der Miteigentumsanteile überein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Berichtigung eines Grundbuchs, da angeblich im Rahmen des Aufteilungsplans Eigentumswohnungen vertauscht worden seien und somit das Grundbuch unrichtig gewesen sei. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Kaufpreis und die Miteigentumsanteile an der Wohnung nicht im Einklang gestanden haben. Nachdem das Grundbuchamt die Grundbuchberichtigung... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 18.04.2013
- 5 Ca 80b/13 -
Arbeitgeber muss Arbeitszeugnis mit lachendem Smiley unterschreiben
Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitszeugnis nach § 109 GewO
Enthält die normale Unterschrift des Arbeitgebers einen lachenden Smiley, so muss er das Arbeitszeugnis eines Arbeitnehmers ebenfalls mit dem lachenden Smiley unterschreiben. Dem Arbeitnehmer steht insofern ein Anspruch auf Zeugnisberichtigung nach § 109 Abs. 2 GewO zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem das Arbeitsverhältnis zwischen einem Ergotherapeuten und seinem Abreitgeber endete, erhielt der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis. Dieses war vom Arbeitgeber unterschrieben worden. Gegen die Art und Weise der Unterschrift wendete sich der Arbeitnehmer, da sie einen Smiley mit negativen Gesichtszügen enthielt. Dadurch sollte der Eindruck... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.02.2011
- 11 K 4239/07 E -
Finanzamt darf elektronisch falsch übertragene Lohnsteuerdaten nachträglich berichtigen
Offenbare Unrichtigkeiten können später korrigiert werden
Die ungeprüfte Übernahme von der Höhe nach unzutreffendem Arbeitslohn, den der Arbeitgeber auf elektronischem Wege nach § 41 b EStG an das für den Arbeitnehmer zuständige Finanzamt übersendet, ist eine "offenbare Unrichtigkeit" und berechtigt das Finanzamt zur späteren Berichtigung der Steuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer nach § 129 AO. Dies das Finanzgerichts Münster entschieden.
Im Streitfall fügten die Kläger ihrer Einkommensteuererklärung Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitgeber bei, aus denen sich die - zutreffende - Höhe ihres Arbeitslohns ergab. Den erklärten Arbeitslohn legte das beklagte Finanzamt der Steuerfestsetzung allerdings nicht zu Grunde, sondern orientierte sich ohne inhaltliche Überprüfung an den - zu niedrigen - Werten, die der Arbeitgeber... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.07.1971
- 2 AZR 250/70 -
Arbeitszeugnis: Arbeitgeber entscheidet über die Formulierung, muss aber bei der Wahrheit bleiben
Arbeitgeber darf entscheiden, welche Leistungen im Zeugnis besonders betont werden
Ein Zeugnis im einzelnen zu formulieren, ist Sache des Arbeitgebers. Er ist in seiner Entscheidung darüber frei, welche positiven oder negativen Leistungen und Eigenschaften des Arbeitnehmers er hierin mehr hervorheben will als andere. Diesen Grundsatz statuierte das Bundesarbeitsgericht 1971 in einer wegweisenden Entscheidung.
Die Klage einer Arbeitnehmerin gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber blieb damit auch in der Revision ohne Erfolg. Die Klägerin hatte beantragt, dass ihr Arbeitszeugnis um den Passus ergänzt werde, dass sie sich gegenüber Vorgesetzten und Arbeitskollegen immer einwandfrei verhalten habe.Die Richter stellten klar, dass sie eine solche Ergänzung des Zeugnisses nicht erzwingen... Lesen Sie mehr
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