Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.05.2023
- 14 U 56/21 -
Fahrzeughalterhaftung des passiv unbeteiligten Fahrzeugs bei Kettenauffahrunfall
Verwirklichung des typischen Gefährdungspotentials durch Auffahrunfall wegen Staus
Wird bei einem Kettenauffahrunfall infolge eines Staus auf einer Autobahn ein Beifahrer auch dadurch verletzt, dass das Fahrzeug auf ein weiteres Fahrzeug aufgeschoben wird, so haftet dessen Fahrzeughalter nach § 7 Abs. 1 StVG. Bei einem Auffahrunfall wegen eines Staus verwirklicht sich das typische Gefährdungspotential, weswegen § 7 Abs. 1 StVG erlassen wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2018 kam es auf einer
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Hannover wies die Klage ab. Es sah eine Fahrzeughalterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG für nicht gegeben, da der Unfall nicht bei Betrieb des Seat entstanden sei. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.
Oberlandesgericht bejaht Gefährdungshaftung
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gegen die Beklagten ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der Unfall sei bei dem Betrieb des Seat entstanden, so dass die
Verwirklichung des typischen Gefährdungspotentials
Soweit die Beklagten anführten, dass der Unfall nichts mit der spezifischen Gefährdung eines Fahrzeugs zu tun habe, folgte das Oberlandesgericht dem nicht. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2023
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 12.04.2021
[Aktenzeichen: 1 O 206/20]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33048
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33048
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.