Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 11.07.2011
- 3 U 69/10 -
Schwerwiegende Verletzungen durch Haarentkrausung: Friseurkundin erhält 4.000 Euro Schmerzensgeld
Psychische Beeinträchtigung aufgrund der Notwendigkeit des Tragens einer Perücke rechtfertigen Höhe des Schmerzensgeldes
Eine Friseurkundin, der in einem Friseursalon bei einer durchgeführten Haarentkrausung schwerwiegende Verletzungen zugefügt werden, so dass die Kundin mehrere Monate eine Perücke tragen muss, hat Anspruch auf Schmerzensgeld (hier in Höhe von 4.000 Euro). Dies entschied das Oberlandesgericht Bremen.
Im zugrunde liegenden Fall besuchte die Klägerin im Oktober 2009 den Friseursalon des Beklagten in Bremen, um sich ihre
Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro nur teilweise erfolgreich
Vor dem Landgericht Bremen forderte die Klägerin vom Beklagten neben dem Ersatz von Verdienstausfall und sonstigen Kosten ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro. Nach Durchführung einer Beweisaufnahme sprach das Landgericht der Klägerin ein Schmerzensgeld von lediglich 1.500 Euro zu. Die hiergegen beim Oberlandesgericht Bremen eingelegte Berufung der Klägerin hatte teilweise Erfolg.
Gericht erklärt Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro aufgrund der Schwere, Art und Dauer der Beeinträchtigungen für gerechtfertigt
Das Oberlandesgericht Bremen verurteilte den Inhaber des Friseursalons zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von insgesamt 4.000 Euro. Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht insbesondere die Schwere, die Art und die Dauer der Beeinträchtigung durch die entstellenden Verletzungen und die damit verbundenen Schmerzen berücksichtigt. Die Klägerin litt ca. 4 Monate an den Folgen der Verätzungen.
Beeinträchtigungen für Kundin nicht dauerhaft: Zahlung der vollen geforderten Schmerzensgeldsumme verneint
Schmerzensgelderhöhend wirkte sich außerdem die psychische Beeinträchtigung der Klägerin aus, die sich durch die Notwendigkeit ergab, dass sie etwa ein halbes Jahr lang eine Perücke tragen musste. Da es andererseits aber nicht zu einer bleibenden Beeinträchtigung gekommen ist, hat das Oberlandesgericht Bremen der Forderung der Klägerin nicht in voller Höhe statt gegeben.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2011
Quelle: Oberlandesgericht Bremen/ra-online
- Blutige und abgelöste Kopfhaut nach Blondierung – Kundin hat Anspruch auf 3.000 Euro Schmerzensgeld
(Landgericht Arnsberg, Urteil vom 26.10.2010
[Aktenzeichen: 3 S 111/10]) - Kundin hat Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 300 Euro nach misslungener Haarfärbung beim Friseur
(Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 09.10.2009
[Aktenzeichen: 5 S 59/09]) - Haarausfall nach Blondierung: 1.000 Euro Schmerzensgeldanspruch gegen Friseur
(Amtsgericht Erkelenz, Urteil vom 07.05.2009
[Aktenzeichen: 8 C 351/08])
Jahrgang: 2012, Seite: 92 NJW-RR 2012, 92
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12044
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12044
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.