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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „E-Scooter“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 23.02.2022
- W 6 K 21.1113 -
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Fahrt mit E-Scooter unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen
Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs
Die Fahrt mit einem E-Scooter unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen kann den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Denn in diesem Fall besteht die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2020 wurde ein Fahrerlaubnisinhaber bei einer Verkehrskontrolle in Bayern dabei erwischt, wie er unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen einen E-Scooter fuhr. Die Blutprobe ergab eine THC-Konzentration von 1,8 ng/ml und eine Amphetaminkonzentration von 86,2 ng/ml. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis, wogegen sich nach erfolglosem Widerspruchsverfahren seine Klage richtete.Das Verwaltungsgericht Würzburg entschied gegen den Kläger. Der Entzug der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Denn der Kläger habe unter der Wirkung von Betäubungsmitteln... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.2021
- 1 Owi 2 SsBs 40/21 -
Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Fahrverbot wegen Drogenfahrt mit E-Scooter rechtmäßig
Die Anordnung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots ist auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter rechtmäßig. Bestimmend bleiben die konkreten Umstände der jeweiligen Fahrt. dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht entschieden.
Nach den Feststellungen des Bußgeldrichters führte der Betroffene im Herbst 2020 abends im Stadtgebiet von Kaiserslautern einen E-Scooter. Anlässlich einer polizeilichen Kontrolle wurde festgestellt, dass der Betroffene aufgrund vorangegangenen Betäubungsmittelkonsums verschiedene Konzentrationen von unterschiedlichen Betäubungsmittel im Blut aufwies. Weiter hätte der Betroffene nach... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 09.02.2022
- 8 L 785/21 -
Stadt Münster muss erneut über Verbot von E-Scootern entscheiden
AG gibt Eilantrag teilweise statt
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen, den Geschäftsbetrieb mit E-Tretrollern im „free-floating-System“ im Stadtgebiet zu untersagen und entsprechende Beseitigungsverfügungen zu erlassen, neu zu entscheiden.
Der Antragsteller hatte zur Begründung des Antrags unter anderem angeführt: Seine Mitglieder seien auf Grund ihrer Behinderung in ihrer Mobilität massiv beeinträchtigt, indem ihnen als Folge der stationslosen E-Scooter-Verleihsysteme in Münster Hindernisse und Barrieren unvermutet und an ständig wechselnden Orten auf Gehwegen in einer unkontrollierten Vielzahl in den Weg gestellt würden.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 16.10.2020
- 10 Qs 54/20 -
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer
Grenze von 1,1 Promille für Autofahrer gilt auch für E-Scooter-Fahrer
Auch E-Scooter-Fahrer gilt für die Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit der Grenzwert von 1,1 Promille. Das hat das LG Osnabrück entschieden.
Beschuldigt in dem Verfahren ist ein junger Mann. Er war im Juli 2020 in Osnabrück gegen zwei Uhr morgens von Polizeibeamten gestoppt worden, als er mit einem sog. E-Scooter am Neumarkt unterwegs war. Weil der Verdacht bestand, dass der Mann erheblich alkoholisiert war, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Diese ergab später eine Blutalkoholkonzentration von 1,54 Promille. Auf Antrag... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 09.01.2020
- 941 Cs 414 Js 196533/19 -
E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug - Trunkenheit auf dem E-Scooter ist der am Steuer gleichzusetzen
Entzug der Fahrerlaubnis wegen kurzer Fahrt in alkoholisiertem Zustand auf dem E-Scooter
Das Amtsgericht München verurteilte einen 30jährigen angestellten Sachverständigen aus Kevelaer wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 55 Euro, einem dreimonatigen Fahrverbot, entzog ihm die Fahrerlaubnis und wies die Verwaltungsbehörde an, ihm vor Ablauf von sieben Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der bis auf ein Bußgeld wegen unerlaubter Handynutzung im Verkehr unvorbelastete Angeklagte fuhr im Anschluss an einen Wiesnbesuch am 03.10.2019 gegen 22.15 Uhr mit einem E-Scooter auf der Hochstraße in München. Er hatte ihn am Rosenheimer Platz angemietet und fuhr circa 300 m, bevor er angehalten wurde. Er hatte beabsichtigt, den Weg von etwa 400 m zu seinem Hotel zurückzulegen. Die... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.11.2017
- 2 U 6/16 -
Kieler Verkehrsgesellschaft ist nicht zum Transport von E-Scootern verpflichtet
E-Scooter müssen Sicherheitsanforderungen eines bundeseinheitlichen Erlasses entsprechen
Die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) ist nur verpflichtet, solche E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen des bundeseinheitlichen Erlasses zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) entsprechen, selbst wenn es derartige E-Scooter derzeit noch nicht gibt. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist eine Vereinigung von Menschen mit Körperbehinderungen. Die beklagte KVG hatte im Februar 2015 angekündigt, entgegen ihrer bisherigen Praxis künftig keine E-Scooter mehr in Bussen mitzunehmen. In einem daraufhin eingeleiteten Eilverfahren verpflichtete der 1. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts die Beklagte im Dezember... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.03.2017
- 12 U 104/16 -
E-Scooter in Bussen
Bundesverband fehlt Klagebefugnis
Dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. fehlt die Befugnis, von der BOGESTRA AG die Unterlassung zu verlangen, Fahrgästen mit E-Scootern in ihren Fahrzeugen die Beförderung zu verweigern. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Im hier zugrundeliegenden Fall ist eine Vereinigung von Menschen mit Körperbehinderung befugt nach dem Unterlassungsklagengesetz zu klagen. Die Beklagte ist Verkehrsdienstleister für den öffentlichen Nahverkehr in Bochum und Gelsenkirchen und betreibt in diesen Städten die Straßenbahn- und Buslinien. Im Dezember 2014 gab die Beklagte in einer Pressemitteilung unter Hinweis auf ein Gutachten... Lesen Sie mehr
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