Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.05.2009
- 9 UF 85/08 -
Kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte
Mangelnde nacheheliche Solidarität führt zum Verlust des Unterhaltsanspruchs
Wenn ein geschiedener Ehegatte bewusst falsche oder unvollständige Angaben zu seinem Einkommen macht, um höhere Unterhaltsansprüche vom Ex-Partner zu erzielen, stellt dies Prozessbetrug dar. Ein weiterer Unterhaltsanspruch ist dann möglicherweise nicht mehr gegeben. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg.
Nach Scheidung einer 24jährigen Ehe erhielt die
Ehemann bemängelt betrügerisches Verhalten der Ex-Frau
Der Mann erhob im Jahre 2007 beim Amtsgericht Liebenwerda Abänderungsklage mit dem Ziel, keinen Geschiedenenunterhalt mehr zahlen zu müssen. Hierzu hat er vorgetragen, seine geschiedene
OLG gibt Ehemann Recht
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Dagegen hat der Mann Berufung eingelegt. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit am 07.05.2009 verkündetem Urteil das amtsgerichtliche Urteil abgeändert und festgestellt, dass der Mann der Frau seit Oktober 2007 keinen Geschiedenenunterhalt mehr schuldet.
Falsche Berechnung aufgrund fehlerhafter Angaben
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die Frau habe trotz ausdrücklicher gerichtlicher Aufforderungen nachweislich unvollständige Angaben zu den Einkünften gemacht, die sie hätte erzielen können. Deshalb seien in der Vergangenheit von ihrem Unterhaltsanspruch nur die fiktiven Einkünfte einer ungelernten Arbeitskraft abgezogen worden, obwohl sie tatsächlich höhere Einkünfte zu erzielen in der Lage gewesen wäre.
Keine weiteren Unterhaltszahlungen zumutbar
Geschiedene
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Brandenburg vom 10.07.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8132
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8132
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.