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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.07.2013
- L 5 AS 472/11 -
Jugendliche hat keinen Anspruch auf kieferorthopädische Wunschbehandlung
Gefährdung des Grundrechts auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit nicht erkennbar
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Leistungsberechtigte nach dem SGB II keinen Anspruch auf ärztliche Behandlungen haben, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dies gilt auch für eine kieferorthopädische Behandlung mit besonders komfortablen Miniaturbrakets.
Die jugendliche Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls meinte, die "Basisversorgung" der gesetzlichen Krankenversicherung entspreche nicht dem Stand der ärztlichen Wissenschaft, weshalb die ARGE ihr die zusätzlichen Kosten zu erstatten habe.
Mehrkosten zur Deckung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zwingend erforderlich
Das überzeugte das Sozialgericht nicht, weshalb die Klage abgewiesen wurde. Für das Berufungsverfahren hat das Landessozialgericht die Bewilligung von
Hintergrund:
Die Bewilligung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2013
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
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Dokument-Nr. 16996
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