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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kieferorthopädie“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.01.2021
- 4 U 1775/20 -

Keine Pflicht des Zahnarztes zur Aufklärung über Möglichkeit der Weis­heits­zahn­entfernung in kieferchirurgischer Praxis

Weis­heits­zahn­extraktion durch Osteotomie gehört zu Behandlungsstandard einer Zahnarztpraxis

Ein Zahnarzt ist vor der operativen Entfernung eines Weisheitszahns nicht verpflichtet darüber aufzuklären, dass die Behandlung auch in einer kieferchirurgischen Praxis durchgeführt werden kann. Eine Weis­heits­zahn­extraktion durch Osteotomie gehört zum Behandlungsstandard einer Zahnarztpraxis. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Patient nach einer operativen Entfernung eines Weisheitszahns im Wege der Osteotomie seit dem Jahr 2017 gegen die Zahnärztin. Der Kläger warf der beklagten Zahnärztin unter anderem vor, ihn nicht darüber aufgeklärt zu haben, dass die Weisheitsextraktion auch in einer fachärztlichen oralchirurgischen Praxis oder Klinik habe durchgeführt werden können. Das Landgericht Leipzig wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Eine Aufklärung des Klägers über die Möglichkeit, den Eingriff in einer... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.02.2021
- 5 C 7.19 -

Keine analoge Anwendung der Nr. 6100 und Nr. 6140 GOZ für die Eingliederung eines Lingualretainers

Eingliederung eines festsitzenden Retainers keine kieferorthopädische Maßnahmen nach Nr. 6030 bis Nr. 6080 Anlage 1 GOZ

Für das Einsetzen eines festsitzenden Lingualretainers können im Rahmen einer kiefe­rorthopädischen Behandlung, die nach Nr. 6030 bis Nr. 6080 (Maßnahmen zur Umformung des Kiefers bzw. zur Einstellung des Kiefers in den Regelbiss einschließlich Retention) der Anlage 1 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet wird, nicht zusätzlich die Gebührennummern 6100 (Eingliederung eines Klebebrackets) und 6140 (Eingliederung eines Teilbogens) der Anlage 1 GOZ in analoger Anwendung berechnet werden. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht in einem beihilferechtlichen Verfahren entschieden.

Der Kläger ist Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen und erhält für sich und seine berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen Beihilfe zu den krankheitsbedingten Aufwendungen. Die Beihilfestelle lehnte die Bewilligung einer Beihilfe für die kieferorthopädische Behandlung seiner Tochter teilweise ab, weil die vom Kieferorthopäden angesetzten Gebühren für die Eingliederung eines festsitzenden,... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 06.06.2019
- S 23 KR 6776/18 -

Anspruch auf Kostenerstattung für kiefer­ortho­pädische Behandlung besteht nur in medizinisch begründeten Fällen

Zahnfehlstellung muss Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf kiefer­ortho­pädische Behandlung nur in medizinisch begründeten Indikationsgruppen, bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Der 1993 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls lies in der Zeit von März 2004 bis März 2013 eine kieferorthopädische Behandlung in Höhe von insgesamt 7.523,62 Euro durchführen. Nachdem er bzw. seine gesetzlichen Vertreter die Rechnungen zunächst immer selbst beglichen hatten, beantragte der Kläger bei der beklagten Krankenversicherung am 20. März 2014 erstmals die Erstattung... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 05.01.2017
- 13 UF 125/16 -

Nicht von Krankenkasse übernommene Kosten einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung des gemeinsamen Kindes stellen unter­halts­recht­lichen Sonderbedarf dar

Quotale Haftung der Eltern nach Einkommens- und Ver­mögens­verhältnis­sen

Die nicht von der Krankenkasse übernommenen Kosten einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung des gemeinsamen minderjährigen Kindes, stellen einen unter­halts­recht­lichen Sonderbedarf im Sinne von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar. Beide Elternteile haften dafür ausgehend von ihren Einkommens- und Ver­mögens­verhältnis­sen nach einer Quote. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit September 2013 lebten die verheirateten Eltern einer gemeinsamen minderjährigen Tochter getrennt. Das Kind lebte im Haushalt der Mutter. Im Sommer 2015 wurde eine Zahnfehlstellung bei dem nunmehr 12-jährigen Kind festgestellt. Die dadurch notwendige kieferorthopädische Behandlung sollte über den Kassenanteil hinaus 1.700 EUR kosten.... Lesen Sie mehr

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.06.2017
- L 5 KR 170/15  und L 5 KR 260/16 -

Zahnmedizinische Begutachtung darf nur durch Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erfolgen

Gesetzliche Krankenkassen dürfen sich keinen bestimmten Gutachter oder Gutachterdienst auswählen

Für die Prüfung der Leistungspflicht in zahnmedizinischen Behandlungsfällen ist oftmals eine Begutachtung erforderlich. Dabei steht es nicht im Belieben der gesetzlichen Krankenkassen, sich einen bestimmten Gutachter oder Gutachterdienst auszuwählen. Das Sozialgesetzbuch bestimmt, dass die Krankenkassen allein den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung beauftragen dürfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landes­sozial­gerichts hervor.

In dem einem zugrunde liegenden Fall litt ein Kind an einer schweren Zahnfehlstellung und beantragte eine kieferorthopädische Behandlung. Die Krankenkasse holte daraufhin ein kieferorthopädisches Gutachten von einem Gutachter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ein. Auf der Grundlage dieses eine DIN-A 4-Seite umfassenden Gutachtens lehnte die Krankenkasse die Leistung ab, ohne... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.03.2017
- L 7 AS 167/17 B ER -

Jobcenter muss Zusatzkosten für Zahnbehandlung bei nicht nachgewiesener Behandlungs­wirksamkeit nicht übernehmen

Medizinische Belege für Wirksamkeit gewünschter Zahnmedizinischer Behandlung nicht vorhanden

Für Gesundheits­leistungen müssen sich auch Hilfebedürftige an ihre Krankenkasse wenden. In Ausnahmefällen muss das Jobcenter zusätzlich zu den Leistungen der Krankenkasse Leistungen erbringen, wenn diese von den Krankenkassen nicht übernommenen Kosten "unabweisbar", also unbedingt notwendig, sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Jobcenter Gesundheitskosten für jede Art von Wunschmedizin übernehmen muss.

Die Leistungsberechtigte des zugrunde liegenden Streitfalls leidet an einer seltenen Krankheit am Zahnkiefer (CMD), deren Behandelbarkeit nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht geklärt ist. Die Wirksamkeit von Heilverfahren, die auf CMD spezialisierte Ärzte anwenden, ist bislang nicht nachgewiesen. Deswegen übernehmen Krankenkassen die hierfür anfallenden Kosten nicht. Schulmedizinische,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Detmold, Beschluss vom 19.02.2015
- 32 F 132/13 -

Kindesunterhalt: Kein Anspruch des Sohnes gegen unterhalts­pflichtigen Vater auf Kostenübernahme für Klassenfahrt und kiefer­orthopädische Behandlung

Kein Vorliegen eines Sonderbedarfs und Mehrbedarfs

Der Sohn kann von seinem unterhalts­pflichtigen Vater nicht verlangen, sich anteilig an den Kosten einer Klassenfahrt zu beteiligen, wenn die Kosten nicht außergewöhnlich hoch sind. Ein Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt dann nicht vor. Zudem ist der Vater nicht verpflichtet die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung des Sohnes zu übernehmen, wenn diese medizinisch nicht notwendig ist. Ein Anspruch auf Mehrbedarf nach § 1610 BGB besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines 15-jährigen Schülers waren geschieden. Der Schüler hatte zwei Schwestern und lebte bei seiner Mutter. Der Vater zahlte für den Sohn einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 396,50 EUR. Der Sohn verlangte nunmehr vom Vater, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in Höhe von 3.500 EUR zu übernehmen. Da seine... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 18.02.2014
- S 16 KR 4073/10 -

Krankenkasse muss Kosten für Zahnimplantate auch bei fortgeschrittener Kieferatrophie nicht tragen

Behandlung mit Implantaten gehört grundsätzlich nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenkassen haben die Kosten einer Implantatversorgung auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte wegen einer fortgeschrittenen Kieferatrophie auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann.

In dem zugrunde liegenden Rechtstreit verklagte ein Versicherter, der an Zahnlosigkeit des Oberkiefers leidet, seine Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für mehrere Zahnimplantate. Der behandelnde Zahnarzt hatte die Einsetzung der Implantate empfohlen, weil infolge einer starken Kieferatrophie (Rückbildung des Kieferknochens) die Gefahr von Knocheneinbrüchen bestand und er eine andere... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.08.2014
- 26 U 35/13 -

Zahnbehandlung muss nach unzureichender Aufklärung über andere Behandlungs­möglich­keiten nicht bezahlt werden

Patient hätte sich bei korrekter Patientenaufklärung gegen kostenintensive Behandlung entschieden

Eine kostenintensive Zahnbehandlung muss dann nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Falle seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungs­möglich­keiten gegen die kostenintensive Behandlung ausgesprochen hätte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Detmold.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die heute 56 Jahre alte beklagte Patientin aus Bad Salzuflen ließ sich von September 2007 bis Juni 2008 von einem Kieferchirurgen in Hannover zahnärztlich behandeln. Die für den Kieferchirurgen klagende Abrechnungsgesellschaft hat von der Beklagten die Zahlung eines Anteils von ca. 16.000 Euro von den bislang mit ca. 42.000 Euro in Rechnung... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2013
- B 4 AS 4/13 R -

Jobcenter muss keine Härtefallleistungen für ergänzende kieferorthopädische Behandlung gewähren

Medizinisch notwendige kieferorthopädische Versorgung wurde bereits durch die gesetzliche Krankenversicherung gewährt

Wurde eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Versorgung eines Patienten bereits durch die gesetzliche Krankenversicherung gewährt, ist das Jobcenter nicht mehr verpflichtet, die Kosten für eine ergänzende kieferorthopädische Behandlung durch die Gewährung einer Härtefallleistung zu übernehmen. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die zuständige gesetzliche Krankenkasse der 1996 geborenen Klägerin eine Kostenzusage für eine kieferorthopädische Behandlung auf Grundlage eines Behandlungsplans des behandelnden Kieferorthopäden erteilt. Der Kieferorthopäde erstellte darüber hinaus einen ergänzenden Heil- und Kostenplan. Die Übernahme der hieraus resultierenden Kosten lehnte das beklagte Jobcenter ab.... Lesen Sie mehr