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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.06.2016
- L 5 KR 66/15 KL -
Krankenkasse darf keine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Vegetarier und Veganer anbieten
Ablehnung der Satzungsänderung durch Bundesversicherungsamt nicht zu beanstanden
Eine gesetzliche Krankenkasse darf in ihrer Satzung nicht vorsehen, dass zusätzliche Kosten für die Durchführung einer Blutuntersuchung einschließlich Beratung und Aufklärung für sich vegetarisch oder vegan ernährende Personen übernommen werden. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin ist eine Betriebskrankenkasse mit rund 38.000 Versicherten (Stand: Mai 2015). Im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen positioniert sie sich nach ihren Angaben seit 2009 als
Vitamin B 12-Mangel mit hierdurch verursachten Erkrankungen allgemein nicht zu befürchten
Dem ist das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz nicht gefolgt. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2016
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Betriebskrankenkassen dürfen Erwachsenen keinen Zuschuss für eine Brille gewähren
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.05.2014
[Aktenzeichen: L 1 KR 56/13 KL]) - Krankenkassen dürfen Einfrieren von Ei - und Samenzellen nicht durch Satzungsänderung bezuschussen
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.04.2016
[Aktenzeichen: L 1 KR 357/14 KL])
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Dokument-Nr. 22698
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