Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2022
- L 3 R 560/19 -
Wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Rechtsanwaltszulassung rentenversicherungspflichtig
Keine Befreiung für nicht versicherungspflichtige selbstständige Anwältin und damit auch keine "Erstreckung" der Befreiung möglich
Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Rechtsanwaltszulassung ist rentenversicherungspflichtig. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Klägerin war als zugelassene
Wissenschaftliche Mitarbeiterin hat keinen Befreiungsanspruch
Das LSG hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Sie habe keinen Anspruch auf
Tätigkeit als selbständige Rechtsanwältin bereits nicht versicherungspflichtig
Für ihre Tätigkeit als selbständige
Differenzierung sachlich gerechtfertigt
Es verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2022
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32108
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32108
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.