wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.2/0/5(5)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.08.2022
L 8 SO 56/22 B ER -

Sozialhilfeempfänger scheitert mit Klage auf Inflationsausgleich bei Grundsicherung

Kein einklagbarer Inflationsausgleich - Keine gesetzliche Grundlage für einen höheren Betrag

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass für eine gerichtliche Anordnung zur Erhöhung existenzsichernder Leistungen zum Inflationsausgleich keine rechtliche Grundlage besteht.

Zugrunde lag das Eilverfahren eines Göttinger Sozialhilfeempfängers, der neben seiner Altersrente ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Neben den Unterkunfts- und Heizkosten belief sich der gesetzliche Regelbedarf auf 449,- €.

Rentner fordert Erhöhung der Regelleistung

Bei Gericht stellte der Mann einen Eilantrag auf eine Erhöhung der Regelleistung auf 620,- €. Zur Begründung berief er sich auf die exorbitant gestiegene Inflationsrate. Aufgrund der Preissteigerungen vor allem für Nahrungsmittel sei der Betrag evident unzureichend und untergrabe die Menschenwürde. Die bisherigen gesetzgeberischen Entlastungsmaßnahmen seien nicht ausreichend. Das strukturelle Defizit könne nach seiner Ansicht nur durch eine Anhebung der Regelleistung ausgeglichen werden.

Richter: Keine gesetzliche Grundlage für einen höheren Betrag

Das Gericht hat den Eilantrag abgelehnt. Wegen der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz könne ein über den gesetzlichen Betrag hinausgehender Regelsatz nicht zugesprochen werden. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Die Konkretisierung grundrechtlicher Leistungsansprüche sei ausschließlich dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten. Die Fachgerichte seien nicht befugt, einem Antragsteller unmittelbar aus dem Grundgesetz höhere Leistungen im Eilverfahren zuzusprechen.

Regelsatz auch nicht offensichtlich unzureichend

Zudem sei der gegenwärtige Regelsatz auch nicht offensichtlich unzureichend. Zwar sprächen die Preissteigerungen dafür, dass die Höhe der Regelsätze schon gegenwärtig nicht mehr ausreiche um das Existenzminimum zu sichern. Zu berücksichtigen sei aber, dass die Bundesregierung und der Gesetzgeber die Gefahr unzureichender Leistungen erkannt und reagiert hätten (u.a. 9,00-€-Ticket, Tankrabatt, 200 € Einmalzahlung an Grundsicherungsempfänger) und weitere Entlastungen auch von Leistungsempfängern angekündigt sind ("Drittes Entlastungspaket").

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2022
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32135 Dokument-Nr. 32135

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32135

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.2 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (3)

 
 
Pauli schrieb am 05.09.2022

Genau - den Inflationsausgleich für Sozialhilfeempfänger...den kriegen Arbeitnehmende auch nicht. Es gibt so viele freie Stellen, da sollte man vielleicht mal nach einem Job gucken.

Roland Berger schrieb am 02.09.2022

Herr Bouffleur, wenn jemand SCHEINBAR (!) überstürzt und ohne notwendige Kenntnisse gehandelt hat, dann hat er tatsächlich NICHT überstürzt und MIT notwendigen Kenntnissen gehandelt. Deutsche Sprache - schwere Sprache.

Sie meinen:

"Dies hat der Gesetzgeber, obwohl die vom BVerfG benannten Voraussetzungen erfüllt sind, n.m.M. in strafrechtlich relvanter Form bislang nicht getan".

Gesetzgeber ist der Bundestag, in dem derzeit 637 Abgeordnete sitzen. Sie führen aus: "Überlegungen für Strafanzeige und Schadensersatz scheinen geboten."

Wollen Sie denn gegen 637 Abgeordnete Strafantrag stellen? Und auf der Grundlage welcher gesetzlichen Vorschrift(en) begründen Sie Schadensersatzansprüche? - Anspruchsgrundlage??

Ihre Überlegungen sind absurd. Si tacuisses, philosophus fuisses.

Hermann Bouffleur schrieb am 01.09.2022

hier hat scheinbar jemand überstürzt und ohne notwendige Kenntnisse gehandelt. Nach den Vorgaben des BVerfG muss der Gesetzgeber bei einer Erhöhung der Lebenshaltungskosten den Regelbedarfssatz nach SGB II und SGB XII anpassen. Dies hat der Gesetzgeber, obwohl die vom BVerfG benannten Voraussetzungen erfüllt sind, n.m.M. in strafrechtlich relvanter Form bislang nicht getan und zögert dies weiter hinaus. Andere Maßnahmen des Gesetzgebers sind zwar nicht geeignet die notwendige Anpassung der Regelbedarfe zu ersetzen, aber die notwendigen Voraussetzungen für ein ER - Verfahren in Frage stellen zu können. Überlegungen für Strafanzeige und Schadensersatz scheinen geboten.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung