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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Regelbedarf“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.05.2022
- B 8 SO 1/21 R -
Kosten für Ersatzbeschaffung einer Waschmaschine aus Sozialhilfe anzusparen
Verschleiß von Altgeräten im Regelsatz des SGB XII enthalten
Die Kosten für die Neuanschaffung auch größerer Haushaltsgeräte (sogenannte „weiße Ware“) nach einem Verschleiß des Altgeräts sind im Regelsatz des SGB XII enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss gegen den Sozialhilfeträger. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die klagende Sozialhilfeempfängerin hatte ihre nicht mehr funktionstüchtige Waschmaschine entsorgt und erfolglos die Gewährung eines Zuschusses für ein Neugerät beantragt. Während des Berufungsverfahrens hat sie ein Neugerät zum Preis von 299 Euro erworben und dafür teilweise vom Warenhaus ausgestellte Gutscheine eingelöst. Den Restbetrag von 99,90 Euro hat sie gegenüber dem Sozialhilfeträger als Zuschuss verlangt. Die gegen die Ablehnung ihres Antrags gerichtete Klage blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg.Das Bundessozialgericht hat diese Entscheidungen bestätigt. Die Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Haushaltsgeräten... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.04.2021
- L 9 SO 18/21 B ER, L 12 AS 377/21 B ER, L 7 AS 498/21 B ER und L 19 AS 391/21 B ER -
Hartz IV: Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken
Kosten der Anschaffung aus Regelbedarf zumutbar
Bezieher von Grundsicherungsleistungen können im Eilverfahren einen Mehrbedarf für Coronaschutzverordnung konforme Masken nicht erfolgreich geltend machen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in vier Beschlüssen entschieden.
Die Verfahren betrafen die Sachgebiete Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Die Antragsteller begehrten jeweils vergeblich vom Jobcenter bzw. kommunalen Sozialamt die Gewährung eines Mehrbedarfes in Form einer bestimmten Anzahl von Masken mit FFP2/KN95/N95- oder vergleichbarem Standard, hilfsweise eines... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.11.2020
- L 7 AS 66/19 -
Schüler einer iPad-Klasse hat keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets
Anschaffung von digitalen Geräten durch den Regelbedarf abgedeckt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Schüler einer iPad-Klasse keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets durch den Grundsicherungsträger haben.
Zugrunde lag das Verfahren einer Sechstklässlerin aus der Region Hannover, deren Familie Hartz IV bezieht. Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres war durch die Schule die unterstützende Nutzung eines iPads vorgesehen, das von den Eltern zu finanzieren war. Die Schülerin entschied sich für das teuerste Neugerät und beantragte beim Jobcenter die Erstattung der Kosten von rd. 460 €. Das... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.04.2020
- L 11 AS 922/18 BZB -
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Alltagskleidung als Berufsbekleidung
Jobcenter muss Kosten für Alltagskleidung nicht übernehmen
Unter bestimmten Bedingungen muss das Jobcenter Berufskleidung für Schüler übernehmen. Wie Kleidung zu beurteilen ist, die auch privat getragen werden kann, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Beschluss klargestellt.
Im zugrundeliegenden Fall wollte eine damals 16-jährige Schülerin Bekleidungskosten vom Jobcenter erstattet bekommen. Sie besuchte eine Berufseinstiegsklasse für Hauswirtschaft und Pflege. Für den schulischen Kochunterricht brauchte sie eine weiße Hose, weiße T-Shirts und rutschfeste Schuhe.Beim Jobcenter legte sie ein Schreiben der Schule vor, wonach diese Kleidungsstücke... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.03.2020
- S 16 AS 373/20 ER -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Corona-Test und Mehrbedarf für Ernährung durch das Jobcenter
Antragsteller zählt weder zur Risikogruppe noch sind die Voraussetzung für die Gewährung eines Mehrbedarfs erfüllt
Das Jobcenter muss weder die Kosten für einen Corona-Test zahlen noch einen Mehrbedarf für erhöhter Ernährungskosten wegen der Corona-Krise gewähren. Das hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 45-jährige Antragsteller bezieht Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) und hat in einem gerichtlichen Eilverfahren verlangt, das Jobcenter zur vorläufigen Übernahme der Kosten eines Corona-Tests in Höhe von 200,00 EUR zu verpflichten. Zudem wollte er einen Mehrbedarf in Höhe von 100,00 Euro für höhere Ernährungskosten wegen der Corona-Krise.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 25.10.2017
- B 14 AS 4/17 R -
Hartz IV: Hilfeempfänger hat Anspruch auf Kostenerstattung für Brillenreparatur
Brillenreparatur gilt als Sonderbedarf
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für die Reparatur der Brille eines Empfängers von Arbeitslosengeld II übernehmen muss.
Der 1960 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stand im laufenden Bezug von Arbeitslosengeld II. Am 3. Juni 2014 beantragte er beim beklagten Jobcenter die Übernahme der Kosten für die Einarbeitung eines Brillenglases unter Vorlage der Rechnung (Einarbeiten: 10 Euro, 1 Glas links: 65,50 Euro, Entspiegelung: 44 Euro, abzüglich 9,50 Euro, Gesamtpreis: 110 Euro). Das Jobcenter... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.06.2017
- S 58 AS 5645/16 -
Hartz IV-Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß
Kürzung und Herausnahme einzelner Positionen nicht verfassungswidrig
Der seit dem 1. Januar 2017 geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts für alleinstehende Langzeitarbeitslose in Höhe von 409 Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Im vorliegenden Fall hat ein 31-jähriger arbeitsloser Mann das Jobcenter auf Gewährung höherer Grundsicherungsleistungen verklagt. Der Kläger machte geltend, der bewilligte Regelbedarf sei zu niedrig und damit verfassungswidrig bemessen. Gegenüber seinen realen Ausgaben, insbesondere für seinen Pkw, ergebe sich eine erhebliche Differenz.Das Sozialgericht Dortmund wies... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 17.11.2016
- S 18 AS 237/16 -
Regelbedarfe sind auch 2016 verfassungsgemäß
SG Detmold erklärt Fortschreibung des Regelbedarfs für zulässig
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass die Regelbedarfe für das Jahr 2016 als verfassungsgemäß anzusehen sind.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Klage eines Leistungsempfängers, der ab Januar 2016 höhere SGB II-Leistungen begehrte. Seiner Meinung nach durfte der Gesetzgeber die Regelbedarfe nicht um 1,5 % fortschreiben. Vielmehr hätte er diese durch ein neues Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 neu regeln müssen. Auch habe er die Entwicklung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin , Beschluss vom 28.02.2017
- S 146 SO 229/17 ER -
Kein Anspruch auf Sozialhilfe für Umstellung auf TV-Standard DVB-T2 HD
Fernsehempfang muss aus der Regelleistung bezahlt werden
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass das Sozialamt nicht verpflichtet ist, die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des Ende März 2017 eingeführten digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen. Auch die zukünftig anfallenden Gebühren für den Empfang privater Fernsehprogramme müssen selbst getragen werden.
In der Nacht vom 28. zum 29. März wird das digitale Antennenfernsehen DVB-T abgeschaltet und auf den neuen Standard DVB-T2 HD umgestellt. Dieser soll eine bessere Bildqualität und eine größere Programmauswahl bieten. Fernsehzuschauer, die ihr Programm per Satellit oder Kabel empfangen, sind hiervon nicht betroffen. Menschen, die das Antennenfernsehen nutzen, benötigen zum Empfang des... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Hildesheim, Urteil vom 22.12.2015
- S 37 AS 1175/15 -
Schulpflichtiger Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Kostenerstattung für Erwerb von Schulbüchern
Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II
Einem schulpflichtigen Hartz IV-Empfänger steht ein Anspruch auf Kostenerstattung für den Erwerb von Schulbüchern zu. Es liegt insofern ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Mehrbedarf im Sinne von § 21 Abs. 6 SGB II vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Hildesheim hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei schulpflichtige Kinder bezogen Arbeitslosengeld II. Im August 2015 beantragten sie beim Jobcenter die Übernahme von Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern. Es ging dabei um einen Betrag von insgesamt 470,90 Euro. Das Jobcenter bewilligte jedoch lediglich zunächst einen Betrag von 30 Euro und später einen Betrag von 70 Euro pro Kind.... Lesen Sie mehr
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