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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.10.2021
- L 16 KR 423/20 -
Krankenkasse muss Elektrorollstuhl für Blinde übernehmen
Blindheit rechtfertigt nicht Verwehrung eines Elektrorollstuhls
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Versorgung eines Multiple-Sklerose(MS)-Patienten mit einem Elektrorollstuhl nicht wegen Blindheit verweigert werden darf.
Wegen einer MS konnte ein 57-jähriger Mann immer schlechter gehen. Zuletzt war er deshalb mit einem Greifreifen-Rollstuhl versorgt. Im Jahr 2018 verschlimmerte sich die Krankheit und ein Arm wurde kraftlos. Den
LSG: Ablehnung weder aus generellen noch aus individuellen Gründen gerechtfertigt
Das LSG hat die Kasse zur Gewährung des Elektrorollstuhls verpflichtet. Es sei inakzeptabel, den Mann auf die behelfsmäßige Fortbewegung mit dem bisherigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2021
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30928
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