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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2023
- L 11 AS 221/22 -
Verschwiegenes Vermögen führt zu Rückforderung des Jobcenters
Rückforderung Sozialhilfeleistungen bei Nichtangabe einer Lebensversicherung rechtens
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die unterbliebene Mitteilung von Kapitallebensversicherungen zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen führen kann, die den Wert der Versicherungen sogar übersteigen können.
Zugrunde lag das Verfahren einer 1958 geborenen Frau aus dem Landkreis Celle, die seit 2013
Frau verschwieg Lebensversicherung
Hiergegen klagte sie und argumentierte, dass sie von den Verträgen keine Kenntnis gehabt habe. Ihr Ex-Mann habe diese zu Ehezeiten für sie abgeschlossen und habe die Unterlagen bei der Trennung mitgenommen. Sie habe erst jetzt von den Versicherungen erfahren und habe das Jobcenter umgehend informiert. Außerdem meinte sie, dass höchstens der Versicherungswert oberhalb des Freibetrags berücksichtigt werden könne. Im Rahmen der Sachverhaltsermittlungen stellte sich jedoch heraus, dass die Frau die Verträge persönlich unterschrieben hatte und jährliche Wertmitteilungen erhalten hat.
Vermögen auch nicht auf Freibetrag übersteigenden Betrag zu begrenzen
Das LSG hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2023
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32905
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