die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lebensversicherung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Nürnberg, Beschluss vom 29.11.2017
- 103 F 1446/17 -
Zugriff auf Lebensversicherung des Unterhaltsschuldners zur Deckung des Kindesunterhalts
Drohende anderweitige Verwendung der Versicherungssumme
Ist zu befürchten, dass ein Unterhaltsschuldner die Versicherungssumme einer Lebensversicherung anderweitig als zur Deckung des Kindesunterhalts verwenden wird, ist der Arrest in das Vermögen des Unterhaltsschuldners möglich. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater dreier Kinder, denen er zum Unterhalt verpflichtet war, wollte seine Lebensversicherung auflösen. Der Rückkaufswert betrug etwa 37.400 Euro. Da sein monatliches Einkommen nicht zur Deckung des Kindesunterhalts ausreichte, beantragten die Kinder den Arrest in das Vermögen des Vaters, um somit Zugriff auf die Versicherungssumme zu erhalten. Es bestand die ernsthafte Gefahr, dass der Vater die Versicherungssumme zur Tilgung von Schulden einsetzen wollte.Das Amtsgericht Nürnberg entschied zu Gunsten der Kinder. Der Arrest... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.10.2016
- 5 U 31/16 -
Ehemann erhält Leistung aus Lebensversicherung bei Tötung der Ehefrau im Zustand der Schuldunfähigkeit
Keine Leistungsfreiheit des Versicherers
Tötet der Ehemann seine Ehefrau im Zustand der Schuldunfähigkeit, so steht dies einer Leistung aus der auf den Tod der Ehefrau abgeschlossenen Lebensversicherung nicht entgegen. Der Versicherer wird nicht gemäß § 162 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) leistungsfrei. Aufgrund der Schuldunfähigkeit fehlt es an einem Vorsatz. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2013 beanspruchte ein Witwer die Versicherungsleistung aus einer von ihm abgeschlossenen Lebensversicherung. Versicherte Person war die Ehefrau des Witwers. Er selbst war bezugsberechtigt. Die Versicherung lehnte eine Leistung aber ab. Hintergrund dessen war, dass der Witwer seine Ehefrau durch Erwürgen getötet hatte. Nach Ansicht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.06.2018
- IV ZR 201/17 -
Lebensversicherungsreformgesetz: Beteiligung des Versicherungsnehmers an Bewertungsreserven in der Lebensversicherung nicht verfassungswidrig
BGH zur Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Bewertungsreserven (sogenannte stille Reserven) in der Lebensversicherung gemäß § 153 Absatz 3 Satz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes vom 1. August 2014, in Kraft getreten am 7. August 2014, nicht verfassungswidrig ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein gemeinnütziger Verbraucherschutzverein, begehrt von dem beklagten Lebensversicherer die Auszahlung von Bewertungsreserven aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers nach Ablauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Dieser unterhielt bei der Beklagten seit dem 1. September 1999 eine zum 1. September 2014 planmäßig beendete kapitalbildende... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.09.2015
- 8 WF 158/15 -
Eine zur Altersversorgung erforderliche Lebensversicherung muss nicht zur Deckung der Scheidungskosten verwertet werden
Ausschluss der Verwertung nur bei Notwendigkeit der Lebensversicherung zur Gewährleistung einer angemessenen Altersversorgung
Eine Lebensversicherung muss nicht zur Deckung der Scheidungskosten herangezogen werden, wenn sie der Alterssicherung dient und ohne das Kapital eine angemessene Altersversorgung nicht gewährleistet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Ehefrau die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zwecks Beantragung der Scheidung. Das Amtsgericht Lüdinghausen wies den Antrag zurück und verwies zur Begründung auf die Lebensversicherung der Ehefrau. Ihr sei es zuzumuten, für die Verfahrenskosten der Scheidung den das Schonvermögen übersteigenden Rückkaufswert der Lebensversicherung einzusetzen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2015
- 9 UF 27/15 -
Kinderrentenversicherung unterliegt bei widerruflichem Bezugsrecht Versorgungsausgleich
Lebensversicherung eines Ehegatten auf das Leben eines Kindes als Versicherter dient grundsätzlich der Altersversorgung des Ehegatten
Schließt ein Ehegatte auf das Leben seines Kindes als Versicherter eine Lebensversicherung ab, so unterliegt diese Versicherung dem Versorgungsausgleich, sofern dem Kind kein unwiderrufliches Bezugsrecht zu steht. Andernfalls dient die sogenannte Kinderrentenversicherung der Altersversorgung des Ehegatten. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Brandenburg darüber zu entscheiden, ob das Amtsgericht Cottbus die Anrechte aus zweier Lebensversicherungen des Ehemanns in den Versorgungsausgleich mit einbeziehen durfte. Die Versicherungen wurden auf das Leben seiner beiden Kinder als versicherte Personen abgeschlossen. Versicherungsnehmer blieb aber der Ehemann.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.09.2015
- 9 UF 224/14 -
Einbeziehung einer Kinderrentenversicherung in den Versorgungsausgleich aufgrund widerruflichen Bezugsrechts
Keine Einbeziehung bei unwiderruflichem Bezugsrecht der versicherten Kinder
Eine auf die Kinder abgeschlossene Rentenversicherung ist in den Versorgungsausgleich mit einzubeziehen, wenn die Bezugsberechtigung von einem Elternteil als Versicherungsnehmer widerrufen werden kann. Eine Einbeziehung kommt dann nicht in Betracht, wenn das Bezugsrecht der versicherten Kinder unwiderruflich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Essen anlässlich einer Scheidung zwei auf die Kinder der Eheleute abgeschlossene Lebensversicherungen nicht in den Versorgungsausgleich mit einbezogen. Versicherungsnehmer der Versicherung war der Vater der Kinder. Die Kinder waren die versicherten Personen. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht wurde nicht vereinbart. Die Mutter der Kinder... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.09.2016
- 5 UF 17/16 -
Keine Berücksichtigung einer Kinderrentenversicherung im Versorgungsausgleich
Voraussetzung ist Bezugsberechtigung des Kindes sowie Abstellen des vertraglichen Rentenbeginns auf Renteneintrittsalter des Kindes
Eine Kinderrentenversicherung wird im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt, wenn das Kind für den Erlebensfall bezugsberechtigt ist und der vertragliche Rentenbeginn auf das Renteneintrittsalter des versicherten Kindes abstellt. In diesem Fall stellen die Anrechte aus der Kinderrentenversicherung keine Altersversorgung im Sinne von § 2 des Versorgungsausgleichgesetzes (VersAusglG) dar. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Amtsgericht Bochum anlässlich einer Ehescheidung im Dezember 2015 die Anrechte aus zwei Kinderrentenversicherungen im Versorgungsausgleich habe berücksichtigen dürfen. Versicherungsnehmerin war die Mutter der beiden Kinder. Die Kinder waren die versicherten Personen und Leistungsempfänger im Erlebensfall. Der Beginn für die... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 07.11.2016
- 14 O 629/15 -
Kapitallebensversicherung: Kein Widerspruchsjoker bei mehrfacher Kreditsicherungsabtretung
Unzulässige Ausübung des Widerspruchsrechts
Ein Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf Rückzahlung von Beträgen für eine zwischenzeitlich gekündigte Kapitallebensversicherung trotz wirksamer Ausübung des Widerspruchsrechts wegen unzulässiger Rechtsaussübung, wenn dieser seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unmittelbar nach Abschluss zur Kreditsicherheit verwendet hatte. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden.
Im vorliegenden Streitfall unterhielt der Kläger seit dem 01.01.1998 bei der Beklagten eine Kapitallebensversicherung, die bis zum 01.01.2018 laufen sollte. Von Januar 1998 bis Februar 2007 diente dieser Vertrag dem Kläger als Kreditsicherung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung. Im Jahr 2008 kündigte der Kläger den Vertrag und erhielt von der Beklagten eine Rückzahlung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2015
- IV ZR 284/12 -
BGH: Für in den Jahren 1994-2007 abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen gilt ewiges Widerspruchsrecht
Voraussetzung ist nicht ordnungsgemäße Belehrung über Widerspruchsrecht
Für in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen gilt ein ewiges Widerspruchsrecht, wenn der Versicherer nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers belehrt hat. Die von 1994 bis 2007 geltende Vorschrift des § 5 a Abs. 2 Satz 4 des Vertragsversicherungsgesetzes (VVG), die eine Widerspruchsfrist von einem Jahr regelt, ist europarechtswidrig und findet daher keine Anwendung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall schloss ein Versicherungsnehmer im März 2003 eine fondsgebundene Rentenversicherung ab. In diesem Zusammenhang erhielt der Versicherungsnehmer neben dem Versicherungsschein auch die Versicherungsbedingungen und eine Verbraucherinformation. Der Versicherungsschein enthielt nur eine unvollständige Belehrung über das Widerspruchsrecht nach § 5 a VVG alte Fassung.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.07.2014
- IV ZR 204/13 -
BGH: Jahresprämie einer Lebensversicherung wird bei Tod des Versicherungsnehmers nicht gekürzt
Keine Anwendung von § 39 VVG
Stirbt der Versicherungsnehmer während des laufenden Versicherungsjahrs, so wird die Jahresprämie der Lebensversicherung nicht gekürzt. Die Vorschrift des § 39 VVG findet auf Lebensversicherungen keine Anwendung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau schloss für den Zeitraum von Mai 1998 bis Mai 2012 eine Lebensversicherung ab. Nachdem sie im Juni 2010 verstarb, zahlte die Versicherung dem Ehemann der Versicherungsnehmerin einen Betrag von ca. 27.240 Euro aus. Von der Versicherungssumme abgezogen wurde die offene Versicherungsprämie für das laufende Versicherungsjahr von Mai... Lesen Sie mehr