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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2010
- L 9 KR 142/03 -
LSG Berlin-Brandenburg: Rolling Stones sind keine Angestellten
Konzertveranstalter muss Abgaben an Künstlersozialversicherungskasse zahlen
Die Bandmitglieder der Rolling Stones sind als selbstständige Künstler anzusehen. Daher ist der Konzertveranstalter der Rolling Stone Tournee 1998/1999 verpflichtet, Abgaben an die Künstlersozialversicherungskasse zu entrichten. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall war streitig, ob und in welchem Umfang die klagende deutsche Veranstalterin der Rolling Stone Tournee "Bridge to Babylon Tour" der Jahre 1998 und 1999 Abgaben an Künstlersozialversicherungskasse zu entrichten hatte; dabei ging es um einen Betrag in Höhe von ca. 320.000,- EUR.
Angestellte oder selbstständige Künstler?
Künstlersozialabgaben haben die Konzertveranstalter auch auf die Gage zu entrichten, die ihre ausländischen Vertragspartner an selbstständige
Bandmitglieder sind als selbstständige Künstler anzusehen
Der Darstellung der Konzertveranstalterin, die einzelnen Bandmitglieder seinen bei der RS Tours Inc. angestellt und nicht
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2010
Quelle: ra-online, LSG Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 9065
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