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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2023
- L 32 AS 1888/17 -
Berliner Jobcenter muss volle Mietkosten anerkennen
Vergleich mit Sozialmieten erforderlich
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass bei der Beurteilung der Frage, in welcher Höhe Mietkosten von den Jobcentern zu übernehmen sind, ein Vergleich mit den Mieten für Sozialwohnungen zu erfolgen hat. Mietpreise, die für nach dem Recht des sozialen Wohnungsbaus geförderte Wohnungen gezahlt werden, könnten nicht als unangemessen angesehen werden.
Damit hat es der gegen das zuständige Berliner
Angemessenheit falsch definiert
Das Landessozialgericht hält dieses Vorgehen für unzulässig. Die so berücksichtigten Wohnungen erfassten nur den durchschnittlichen Fall der
Wohnung war vorliegend noch als angemessen anzusehen
In einer solchen Situation könne das Gericht keinen Grenzwert bestimmen. Im vorliegenden Fall lasse sich bei einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2023
Quelle: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32807
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