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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2023
- L 3 U 66/21 -
Kein Versicherungsschutz nach Sturz mit Inlineskates beim Firmenlauf
Aktivität beim Unfall stand in keinem engen rechtlichen Zusammenhang mit Beschäftigung
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sogenannten Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.
Die damals 45 Jahre alte Klägerin nahm im Mai 2019 als Inlineskaterin gemeinsam mit anderen Mitarbeitenden ihres Unternehmens am Berliner
Firmenlauf ist kein Betriebssport
Das Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin nunmehr bestätigt. Der Unfall habe sich nicht bei einer Aktivität ereignet, die mit der Beschäftigung in einem engen rechtlichen Zusammenhang stehe. Zum einen liege kein
Auch keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung
Zum anderen habe es sich bei dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2023
Quelle: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32805
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