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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gemeinschaftsveranstaltung“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2023
- L 3 U 66/21 -

Kein Versicherungsschutz nach Sturz mit Inlineskates beim Firmenlauf

Aktivität beim Unfall stand in keinem engen rechtlichen Zusammenhang mit Beschäftigung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sogenannten Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.

Die damals 45 Jahre alte Klägerin nahm im Mai 2019 als Inlineskaterin gemeinsam mit anderen Mitarbeitenden ihres Unternehmens am Berliner Firmenlauf im Tiergarten teil. Bei dem Firmenlauf handelte es sich um eine von einem Berliner Sportverein organisierte Veranstaltung, die sportlich interessierten Beschäftigten zahlreicher Unternehmen und Organisationen, aber auch Freizeitteams und Nachbarschaftsteams offenstand. Nach dem sportlichen Teil erfolgte eine Siegerehrung, im Anschluss bestand Gelegenheit, sich gemeinsam auf einer "Run-Party" zu vergnügen. Die Klägerin kam nach dem Start auf der Skaterstrecke auf nassem Untergrund ins Rutschen, stürzte... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2021
- L 3 U 1001/20 -

Vom Arbeitgeber organisierter Skitag ohne Einbeziehung aller Arbeitnehmer und gemeinsamer Programmpunkte stellt keine betriebliche Gemein­schafts­veranstaltung dar

Unfall während Skitags stellt kein Arbeitsunfall dar

Organisiert ein Arbeitgeber einen Skitag ohne dabei sämtliche Arbeitnehmer mit einzubeziehen oder zur Stärkung des Zusammenhalts ausgelegte Programmpunkte anzubieten, liegt keine betriebliche Gemein­schafts­veranstaltung vor. Ein Unfall während des Skitags stellt dann keinen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2018 veranstaltete ein in Baden-Württemberg ansässiges Unternehmen einen eintägigen Skitag in Österreich. Bei der Veranstaltung stand das Skifahren im Vordergrund. Von den 1.151 Mitarbeitern nahmen 80 Mitarbeiter an der Veranstaltung teil. Einer der Arbeitnehmer stürzte während des Skifahrens und verletzte sich. Er beanspruchte nachfolgend... Lesen Sie mehr



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