wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2009
L 2 SO 2529/09 Er-BL 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B -

Hartz IV: Beiträge für private Krankenversicherung müssen vom Grundsicherungsträger gezahlt werden

Versicherten kann nicht zugemutet werden, gesetzgeberische Unzulänglichkeit auszugleichen

Sind Sozialhilfeempfänger privat krankenversichert, muss der Sozialhilfeträger auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Bislang hatten die zuständigen Träger die Beiträge "gedeckelt" und nur die Kosten übernommen, die für einen gesetzlich versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) anfallen. Auf dem Differenzbetrag blieben die Sozialhilfeempfänger sitzen.

Regelungslücke ist bekannt

Diese Praxis finde im Gesetz keine Stütze, entschieden nun das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Dem Gesetzgeber sei bewusst gewesen, dass insoweit eine Regelungslücke bestehe; das Problem sei allerdings vor dem Hintergrund der fehlenden politischen Einigungsmöglichkeiten nicht gelöst worden. Dem Versicherten als schwächstem Glied in der Kette könne es nicht zugemutet werden, die Folgen dieser gesetzgeberischen Unzulänglichkeit zu tragen. Diese könnten nicht nur in der Beschränkung der Versorgung auf eine Notversorgung bei akuten Erkrankungen, sondern auch darin bestehen, dass die Versicherung mit möglichen Beitragsrückständen gegenüber dem Versicherten aufrechne, der jedoch ohnehin schon mit dem Existenzminimum auskommen müsse. Jedenfalls in den zur Entscheidung gestandenen Eilverfahren wurde der Grundsicherungsträger daher verurteilt, die vollen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Baden-Württemberg vom 13.08.2009

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8331 Dokument-Nr. 8331

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8331

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung